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Der Adel (ahd. adal) gehörte in der Ständeordnung im Mittelalter dem zweiten Stand an und stellte eine wesentliche Stütze der königlichen Macht dar. Er hatte das “gottgewollte” Vorrecht zur Herrschaft über niedrigere Gruppen. Der König konnte aufgrund des Lehnseides durch den Adel über das Volk herrschen, so dominiert der Adel seit dem 8. Jh. in hohen kirchlichen und weltlichen Ämtern.

Allgemeines[]

Das Wort Adel bedeutet 'Geschlecht, Herkunft'. Aber es wird schon früh zugleich mit besonderer Beziehung auf die legitime Abstammung und auf das vornehme Geschlecht angewendet. Die römischen Quellen bezeichnen deren Mitglieder als nobiles. In der Zeit der deutschen Stämme und noch darüber hinaus wird das Wort nobilis allerdings nicht überall bloß zur Bezeichnung eines Adels, sondern vielfach auch der gemeinfreien Grundbesitzer gebraucht.

Überwiegend aber gelten seit etwa dem 13. Jh. nur König, Fürsten und freie Herren, in Süddeutschland auch die Ministerialen, als nobiles. Das deutsche Wort adlig (etheling, adaling) wird in diesen Zeiten im großen und ganzen in derselben wechselnden Bedeutung gebraucht. [1] [2] [3]

Beschreibung[]

Der Adel war ein sozial, rechtlich und politisch privilegierter Stand, der dadurch auch wirtschaftlich hohe Vorteile genoss. Seine Rechte gründeten sich auf Geburt, Besitz oder Leistung und waren gekennzeichnet durch besondere Lebensformen und ein ausgeprägtes Standesethos. Wirtschaftliche und religiöse Faktoren in Verbindung mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben waren hauptsächlich verantwortlich für die führende Stellung des Adels. Gekennzeichnet war der Adel durch besondere Lebensformen und ausgeprägtes Standesethos, das zum Elitebewusstsein führte. Wirtschaftliche und religiöse Faktoren in Verbindung mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben waren hauptsächlich verantwortlich für die führende Stellung des Adels.

Aufgaben[]

Der Adel hatte die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten und musste im Kriegsfall Land und Volk verteidigen. Die Mitglieder des Klerus und des Adels verfügten über ausgedehnte Privilegien gegenüber dem dritten Stand, den Bauern.

Hoher Adel[]

The man with the broken sword...

Der Hoch-Adel entstand in Deutschland erst mit der Ausbildung der Landesherren, die als solche seit dem 13. Jhd. bezeichnet wurden, und hatte seinen Ursprung im Amtsrecht. Mit einer Terminologie, die dem Mittelalter selbst noch fremd ist, nannte man sie später den „Hohen Adel“. Die Entwicklung begann jedoch bereits im Frühmittelalter, in der spät- und nachkarolingischen Zeit, als sich der Dienstadel (Ministeriale) des Fränkischen Reiches in einen erblichen Adel verwandelte, indem das vornehmste königliche Amt, das er bekleidete, das Grafenamt, zum Lehen und mit diesem erblich wurde.

Dessen Träger waren die späteren deutschen Landesherren. Der hohe Adel unterschied sich vom niederen Adel vor allem durch seine größere Machtfülle, die zu einer höheren Teilhabe an politischen Entscheidungsprozessen führte, die gleichzeitig hohe Einflussmöglichkeiten bedeutete. Die Privilegien des hohen Adels überstiegen die des niederen bei Weitem. Herzöge, Fürsten, Grafen und ihre Familien gehören zum hohen Adel. An der Spitze des Adelsverbands steht der König oder der Kaiser. Der Stand war zwar durch die Geburt vorbestimmt, doch auch Abstiege vom höheren Adel in den niederen Adel hat es gegeben.

Niederer Adel[]

Im Frühmittelalter gab es noch keine strikte Differenzierung in den 'niederen' und 'hohen Adel'. Erst allmählich trennte sich der Erb-Adel (ehem. Dienstadel) mit den vererbbaren Lehen als spätere deutsche Landesherren von den ritterlichen Familien, die nicht im Besitz einer Landesherrschaft waren. Erst im Hochmittelalter trat der Unterschied zwischen dem "niederen" zum "hohen" Adel deutlich hervor.

Ritterstand[]

Der niedere Adel bestand überwiegend aus Rittern, die noch nicht zwangsläufig adeliger Abstammung sein brauchten, die also nicht unbedingt dem Erb-Adel angehören mussten. Man bezeichnete diesen Stand auch als Ritterschaft, der sich im 12. Jh. als eigenständiger Ritterstand ausbildete. Seine Entstehung hing mit den Bedürfnissen einer veränderten Heeresverfassung zusammen. Zu Beginn der Bildung der Ritterschaft gab es für wohlhabende Bauern noch die Möglichkeit, in den Ritterstand aufzusteigen. Die Ministerialen, anfangs lediglich unfreie Verwalter adeliger Güter und Besitzes, stiegen im Laufe des Hochmittelalters in hohem Maße zum niederen Adel auf und stellten die Mehrheit des Ritterstandes.

Geschichte[]

Vor dem eigentlichen Mittelalter gab es im deutschen Raum in rechtlicher Hinsicht einen scharf ausgeprägten Unterschied zwischen den rechtsfähigen Freien, die ein Wergeld hatten und Unfreien, die als Sache wie das Vieh galten. Innerhalb der Freien erhob sich der Adel, der (ohne das Standesmerkmal, den Genuß erblicher Vorrechte) sich durch größeren Besitz und dadurch auszeichnete, dass aus seinem Kreise üblicherweise die Träger der vornehmeren Ämter (König, Hundertschaftsvorsteher, Priester) gewählt wurden. Im Gegensatz zu ihm standen die Gemeinfreien. Der Kern der Germanen bestand aus selbst wirtschaftenden freien Bauern und die Zahl der adligen Familien war gering.

Völkerwanderungszeit[]

Mit der Völkerwanderungszeit und besonders seit der Begründung des fränkischen Reichs bildete sich bei den meisten deutschen Stämmen nun einen "Adel als Geburtsstand" aus, der sich von den Freien durch ein höheres Wergeld unterschied. Bei den Franken erschien vor allem eine adlige Familie, das merowingische Königsgeschlecht. Dafür aber bildete sich auf Grundlage des Königsdienstes ein "Dienstadel" (Ministeriale) aus (vor allem als Grafenamt), der eine Verdreifachung des Wergeldes zur Folge hatte. In den königlichen Dienstadel ging auch der alte Geburtsadel der anderen Stämme auf.

Frühmittelalter[]

In der spät- und nachkarolingischen Zeit des Frühmittelalters verwandelte sich der Dienstadel in einen erblichen Adel, indem das vornehmste königliche Amt, das er bekleidet, das Grafenamt, zum Lehen und mit diesem erblich wurde. Seine Träger waren die späteren deutschen Landesherren, die als solche seit dem 13. Jhd. bezeichnet wurden. Mit einer Terminologie, die dem Mittelalter selbst noch fremd ist, nennt man sie den "Hohen Adel", während als "Niederer Adel" die ritterlichen Familien galten, die nicht im Besitz einer Landesherrschaft waren.

Hochmittelalter[]

Kloster Seligenthal, Denkmal Ludwigs des Kelheimers, trachtenkunstwer02hefn Taf

Adlige in typischen langen Gewändern (Kloster Seligenthal, 1180-1250)

Im 12. Jhd. vollzog sich dann die Ausbildung des besonderen Ritterstandes. Obwohl der Ursprung des Hochadels im Amtsrecht lag und die Entstehung des Rittertums mit Bedürfnissen einer veränderten Heeresverfassung zusammenhing, so waren doch die Voraussetzungen dafür auch in der neuen Gestaltung der Besitzverhältnisse zu suchen, in der vermehrten Bildung von großen und kleinen Grundherrschaften.

Spätmittelalter[]

Am Ende des Mittelalters war der Adel die führende Schicht in Staat, Gesellschaft und Kirche. Er besteht aus dem Hochadel (ca. 50 regierende Dynastien), dem niederen Adel (Reichsritter, einem Landesherren und unterworfener Adel) oder dem durch Verdienst oder aus dem Bürgertum aufgestiegenen Amts- und Briefadel. [4]

Galerie[]

Verwandte Themen[]

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Quellen[]

Einzelnachweise[]

  1. Johannes Hoops. Reallexikon der Germanischen Altertumskunde, Band 1. 1918—1919. S. 36.
  2. Handwörterbuch der Staatswissenschaften. Artikel: Adel. Von Dr. G. V. Below, Geh. Hofrat, ord. Professor an der Universität Freiburg i. Br.
  3. Der Bedeutungswandel des Wortes „edel“. Von F. Vogt. Marburg 1909.
  4. Geschichtsbaum Deutschland. National Geographic Deutschland. Britta Orgovanyi-Hanstein. Candor-Verlag, 2006. ISBN 3200005572, ISBN 9783200005570.
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