Mittelalter Wiki
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Als Archiv bezeichnet man die Sammlung von Urkunden, die sich auf die Verhältnisse einer Familie, Gemeinde, Gemeinschaft, Landschaft oder eines Staates beziehen. Sie anzuordnen lehrt die Archivwissenschaft; das Recht, die aus einem Archive entnommenen und als Beweisstücke gebrauchten Urkunden einzusehen und zu untersuchen, heißt das Archivrecht; der Vorsteher eines Archivs ist der Archivar. [1]

Beschreibung[]

Während die Päpste jene Fürsorge fortsetzten, die im römischen Reich der Aufbewahrung von Urkunden und Akten zugewendet war, und während in romanischen Gebieten überhaupt in der Hinsicht römische Institutionen teilweise erhalten blieben, war in Mitteleuropa lange von geordneten Archivverhältnissen keine Spur zu finden. Erst zum Ende der Spätantike bzw. Völkerwanderungszeit, als Urkunden im europäischen Gesellschaftswesen an Bedeutung gewannen, konnte man gewisse Anfänge zu beobachten. An ein Staatsarchiv ist erst im Spätmittelalter zu denken. Erst seit dem 13. Jahrhundert, lange nachdem Urkunden in Mitteleuropa ihren allgemeinen Wert im Gemeinschaftsleben gewonnen hatten, gelangten die weltlichen Stände, die Fürsten und die Städte, zur Anlage von Archiven.

Königsarchive[]

Eines der ersten Zeugnisse für eine gewisse Sorgfalt bei der Aufbewahrung von Dokumenten zeigt die Variae (epistulae) des römischen Gelehrten Cassiodor aus der Spätantike. Darin steht über den ostgotischen Hof von "armaria quae continent monumenta cartarum" ('Bücherregalen, die Sammlungen von Urkunden enthalten'). Auch bei den Langobarden und Westgoten ist eine offizielle Aufbewahrungsstelle wichtiger Dokumente bezeugt, ohne dass allerdings Reichtum und Ordnung zu erwarten wäre.

Die Merowinger ließen wichtige Archivalien in einem Schrein der Schatzkammer aufbewahren (Greg. Tur. 10, 19: scripta... in regestum (= thesaurus) Chilperici regis in unum scrinium... pariter sunt reperta = 'geschrieben... in einen Schatzschrank von König Chilperici geworfen... beide werden gefunden'). Auch über die archivium palatii (Aufzeichnungen des Palastes), das archivium imperatorium (kaiserliche Archiv), den armarium palatii (Palastschrank) und palatinum scrinium (Pfalzschrank) wird in karolingischer Zeit wiederholt berichtet. Man unterschied dabei, wenigstens manchmal, bereits zwischen den Archivalienstellen, die den laufenden Geschäften dienten, und den mehr außerhalb des Geschäftsbetriebs befindlichen Aufbewahrungsorten.

Im Jahre 794 wurde einmal angeordnet, dass drei Exemplare eines wichtigen Erlasses anzufertigen seien, eines, um in der Pfalz zurückzubleiben, das andere, um dem besonders interessierten Tassilo übergeben, das dritte, um in der Pfalzkapelle aufbewahrt zu werden (Cap. I, 74 Nr. 28 c. 3). Das Eine der Pfalz zurückbehaltene Exemplar wurde, wie aus anderen Nachrichten zu entnehmen ist, dem Kanzler überwiesen. Und so bestimmt auch Karl II. im Jahre 853 es sollen Kapitularien der Vorfahren de scrinio nostro vel a cancellario nostro ('von unserem Schreibtisch oder von unserem Kanzler') zur Einsicht eingefordert werden (Cap. 2274 Nr. 260 c. 11). Wie ungenügend damals die Sammlung der Archivalien am Hofe gewesen sein muß, kann man aus der Lückenhaftigkeit erhaltenen Sammlung der Kapitularien ersehen, die Ansegis von St. Wandrille zwar privat angelegt hatte, die aber offiziell benutzt wurden. Unter Karl dem Großen und Ludwig dem Frommen waren die Verhältnisse sichtlich besser als später, da Aachen nicht mehr fester Sitz der Reichsregierung war. Zusammen mit anderen Schätzen (archivum hatte auch die Bedeutung 'Schatz') wurden manche Aktenstücke aufbewahrt. [2]

Kirchenarchiv[]

Nur die Kirchen haben in all den Jahrhunderten, auch in der Periode des Zurücktretens der Urkunden, in der 2. Hälfte des 9. im 10. und 11. Jahrhundert, die Fürsorge für Urkunden und Akten nich aufgegeben. Allerdings dürfen Überlieferungen, dass z.B. Abt Ansegis von St. Wandrille ein domus cartarum erbauen ließ oder dass in Reim ein archivium ecclesiae tutissimis aedificis (ein 'Gebäude zum Schutz des Kirchenarchivs') bestand, nicht verallgemeinert werden. Hochstifter und Klöster behüten ihre Archivalien üblicherweise an mehreren Orten, oft zusammen mit kostbaren Handschriften oder andern Wertstücken. Ihnen wurden mitunter auch Archivalien Weltlicher anvertraut.

Nordeuropa[]

Die Anfänge des 1578 eingerichteten englischen State papers office wurden kaum untersucht, doch besteht die Wahrscheinlichkeit, dass schon König Aethelred eine Kanzlei hatte und für Edward den Bekenner ist das nachzuweisen. Der Kanzler aber verband mit der Aufbewahrung des königlichen Siegels auch die von Urkunden und Gesetzestexten (Originalausfertigungen). Es gibt ebenso Anhaltspunkte für eine Aufbewahrung von Gesetzen durch den Schatzmeister. [3] In Skandinavien ist ein ausgebildetes Archivwesen erst nach 1200 zu finden. Es bestanden aber bereits im 13. Jhd. in jedem der skandinavischen Länder Kanzleiämter und Kanzleien. Dort wurden auch Listen und Aufzeichnungen geführt, vermutlich auch Abschriften wichtigerer Schriftstücke zurückbehalten. Das alles geschah allerdings nur in kleinem Umfang, dass eine Truhe zur Aufbewahrung der Schriftstücke völlig genügte.

Quellen[]

Einzelnachweise[]

  1. Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 237.
  2. Handbuch der Urkundenlehre. H. Bresslau. Band I (1889), S. 120 ff.
  3. Gesetze der Angelsachsen. Liebermann. 1903 - 1912. Band I, Kapitel XV.
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