Mittelalter Wiki
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Der Armaðr oder Ārmaðr (zu ārr = 'Bote, Diener') ist ursprünglich der königliche (auch der bischöfliche) Wirtschaftsbeamte. Als solch Beauftragter (umboðsmaðr) des Königs (Bischofs) und sein Geschäftsführer (aerindreki) war er meist ein Unfreier.

Beschreibung[]

Gleich dem schwedischen konungs bryti saß der Armaðr auf einem Königshof, um von dort aus königliche Güter zu verwalten (varðveita) und den König selbst auf dem Hofe bei seinen Reisen im Land aufzunehmen und zu bewirten. Mit der Gutsverwaltung ist die Einziehung der zum Gute fälligen Abgaben verbunden. Von dort aus war der Armaðr ein allgemeiner Vertreter der Finanzinteressen des Königs, der biskups ārmaðr des Bischofs.

Als solcher zog er die dem König (Bischof) verfallenen Strafgelder ein, war an der Vollstreckung beteiligt und erhob in manchen Fällen Klage. Im Lauf der Zeit fielen ihm sogar eine Reihe von Verwaltungsfunktionen zu, die nur mehr entfernt mit königlichen Vermögensinteressen zusammenhingen. So wurde er allmählich zum königlichen Bezirksbeamten, bis er später vom Syslumaðr verdrängt wurde.

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