Mittelalter Wiki
Advertisement
Mittelalter Wiki

Der sog. Bartkamm (Kaiser) Heinrichs I. oder auch Heinrichskamm ist ein Schmuckkamm aus Elfenbein mit Gold und Edelsteinen verziert aus dem 10. Jh. (bis 12. Jh. [1]), der im sog. Zither der Schlosskirche zu Quedlinburg als Teil des Quedlinburger Domschatzes aufbewahrt wurde.

Beschreibung[]

Diese Kirche wurde von König Heinrich I. (Ostfrankenreich) und dessen Gemahlin Mathilda, aus dem Stamme Wittekinds, gestiftet und im 11. Jh. umgebaut. Unter den dort befindlichen Schätzen ist dieser Kamm für die Kunstweise jener Zeit von Wichtigkeit. Nach der Sage wurde er im Grabe Heinrichs I. in der Schlosskirche zu Quedlinburg gefunden. Forscher haben ihn in der chronologischen Reihenfolge der Regierungszeit dieses Königs eingereiht, da sie annehmen dürfen, dass er aus dieser Periode stammt.

Andere Quellen datieren den Kamm in das 7. oder 8. Jh. und geben seine Quelle in Syrien oder Ägypten an. Die Verzierungen aus Goldelementen werden ins 9.–10. Jh. datiert. [2]

Es ist im Allgemeinen bekannt, dass große, reich gezierte Kämme für Haupt- oder Barthaare gewissermaßen zu den Insignien hoher Würdenträger gehörten. Dieser Kamm besteht aus einem Stück Elfenbein. Der mit erhaben geschnittenem, byzantinischem Rankenwerk verzierte Oberteil bildet die Handhabe. Ihre breite Fassung in Form von zwei Schwungfedern ist aus Goldblech; die übrigen Verzierungen bestehen aus Goldbändern mit strickartigen Säumen und abwechselnd mit oblongen Granaten und Perlen besetzt. An dem durchbrochenen Viereck in der Mitte befinden sich drei grüne Glasstücke und darüber ein runder blaugrüner Stein. [3]

Quellen[]

  1. Bildarchiv Foto Marburg: Bartkamm Kaiser Heinrichs I.? (Bildindex der Kunst & Architektur)
  2. Wikipedia: Domschatzkammer Quedlinburg - Domschatzstücke
  3. Trachten, Kunstwerke und Geräthschaften vom frühen Mittelalter bis Ende des achtzehnten Jahrhunderts (Internet Archive). Band 1-10 : nach gleichzeitigen Originalen. Jakob Heinrich von Hefner-Alteneck. Frankfurt am Main : H. Keller, 1879. S. 13, Taf. 19.
Advertisement