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Das Wort Bauer bedeutet „Nachbar“. Es bezeichnet sowohl den Eigentümer als auch einen auf fremdem Grund und Boden sitzenden Landwirt. Der Begriff umfasste also die Mitglieder der ländlichen Dorfgemeinden und die Beitreiber der Einzelhöfe gleichermaßen.

Allgemeines[]

Die ländliche Bevölkerung machte ca. 75 bis 80 Prozent der Gesamtbevölkerung aus. Sie waren die wichtigsten Güterproduzenten, Hersteller von Lebensmitteln und Materialien für die Bekleidung, erbrachten Dienstleistungen und Bauarbeiten. Die Masse von ihnen bestand aus Unfreien, die in einer Grundherrschaft lebten. Ihre wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung verhielt sich umgekehrt zu ihrem Ansehen und ihrer Möglichkeit an gesellschaftlicher Teilhabe. Auch auf Entscheidungen, die ihr eigenes Leben betrafen, hatten sie kaum Einfluss.

Begriffs-Unterteilungen[]

Besonders ab dem Spätmittelalter - die ersten Anfänge fallen jedoch bereits ins Früh- und beginnende Hochmittelalter - traten den Bauern die Kötter (Hausler, Büdner, Seidner) gegenüber, d. h. solche Gemeinde-Mitglieder, die an dem im Gemenge liegenden Ackerland (dem eigentlichen Ackerland) keinen Anteil hatten.

Bauern waren nicht stimmberechtigt in der Gemeinde. Im weiteren Sprachgebrauch werden sie allerdings trotzdem oft zu den Bauern gerechnet. Innerhalb des Kreises der Bauern im engeren Sinne sonderten sich im Laufe der Zeit die Voll-, Halb-, Viertelhufner ab (siehe: Hufe). Häufig findet man im Mittelalter für Bauer auch die Ausdrücke "armer Mann" und "Hausmann" (s.a. Ständewesen u. Unfreie). [1]

Bauernstand[]

Vor dem Mittelalter bestand der Kern der Germanen in Mitteleuropa aus selbst wirtschaftenden freien Bauern. Die Zahl der adligen Familien war indess gering. In ihrem Dienst, vielleicht auch in dem von manchen freien Bauern standen die Unfreien. Als sich zum Ende des Frühmittelalters hin, die Besitzverhältnisse neu gestalteten und sich vermehrt große und kleine Grundherrschaften bildeten, sank die Anzahl der bäuerlichen Eigentümer als Gemeinfreie im ursprünglichen Sinn beträchtlich.

Diese Entwicklung setzte sich mit der Ausbildung des Feudalismus durch das gesamte Mittelalter hindurch fort und an seinem Ende des war die Zahl der gemeinfreien, eigenständigen Bauern sehr gering: die Mehrzahl der Bauern, die sich der persönlichen Freiheit erfreuten, saßen auf fremdem Grund und Boden.

Allerdings kann man erst ab dem 11. Jh. von einem eigenen Bauernstand sprechen, da erst die Herausbildung eines Bürgertums die Abgrenzung eines Bauernstandes ermöglichte. Dennoch ist es schwer, die Bauern als gesellschaftliche Gruppe einheitlich zu charakterisieren. Zu groß waren die Unterschiede der Lebensbedingungen auf Grund der geographischen und klimatischen Gegebenheiten. [2]

Lebensweise[]

Morgenstern, Bauernwaffe, 15.Jh

Morgenstern als Bauernwaffe (deutsch, 15. Jh.)

Das Leben der Bauern war gekennzeichnet durch harte Arbeit und ständige Existenzangst. Zu den wenigen Freizeitbeschäftigungen dieser Gruppe zählte vor allem Musik und Glücksspiel in Form von Kartenspielen. Die Frondienste für die Grundherren mussten unabhängig vom Erfolg der Ernte geleistet werden. So konnte eine schlechte Ernte, z.B. aufgrund eines Naturereignisses, die Einkünfte einer Bauernfamilie unter das Existenzminimum sinken lassen.

Im Frühmittelalter war die Anzahl der freien Bauern noch relativ hoch. Dies änderte sich jedoch durch das politische, soziale und wirtschaftliche System des Feudalismus mit seiner Erscheinungsform der Grundherrschaft, die die Bauern unmittelbar betraf. Die ehemals freien Bauern gerieten in Abhängigkeit und waren nun entweder Hörige der Grundherren oder Leibeigene und somit unfrei. Ihre Pflichten überstiegen ihre Rechte um ein Vielfaches, was für die Grundherren in genau umgekehrter Folge galt.

Aufgaben[]

Die leibeigenen Bauern waren in ihrer persönlichen Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Zu ihren Pflichten zählten Abgaben an den Gutsherren in Form eines Anteils ihrer erwirtschaften Erträge sowie Frondienste. Auseinandersetzungen mit dem Grundherrn wurden nicht vor Gericht ausgetragen, sondern vom Grundherrn in eigener Sache entschieden, da dieser auch die Gerichtsbarkeit über seine Untertanen innehatte.

Dieser Umstand lässt wenig Raum für Spekulationen bezüglich des Ausgangs solcher Verfahren. Im Gegenzug hatte der Gutsherr den Bauern Schirm und Schutz zu bieten. Es war seine Pflicht, sie vor kriegerischen Überfällen zu schützen und ihnen in unverschuldeten Notlagen wie im Krankheitsfall zu helfen.

Bauern in Nordeuropa[]

In Nordeuropa war die altnordisch Bezeichnung für Bauer būandi, bōndi, bōnde bzw. bōndæ: ein Wort, das jeden auf dem Lande grundangesessenen Gemeinfreien (būmaðr, būþegn) bezeichnete. Im Gegensatz dazu standen die Städter (bōjarmenn), die nichtansässigen Leute (einleypismenn, lausir menn, Dienstboten, Tagelöhner, Vagabonden) und ebenso der Adel und Fürsten.

Dabei war es für den Begriff "Bauer" egal, ob der Grundbesitzer Eigentümer oder Pächter (leiglendingr, landbōe), ob er Besitzer eines Stammgutes (ōðal) oder eines Kaufgutes (kauplendingr) war. Wirtschaftlich und zum Teil auch rechtlich stufen sich freilich die verschiedenen Klassen von bäuerlichen Eigentümern und Pächtern ab, wie ebenso die Größe des Besitztums eine Rolle spielen konnte. In einzelnen, zumal in schwedischen Rechten wird als bōnde nur der bäuerliche Eigentümer (ōþolbōnde) gegenüber den sonstigen bōkarlar (landbōe, bryti) oder bōande man oder bōlfasti man bezeichnet. (Vgl. ' Ständewesen'.) [3]

Verwandte Themen[]

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Quellen[]

Einzelnachweise[]

  1. Schröder, Richard. Lehrbuch der Deutschen Rechtsgeschichte. 5. Auflage. Leipzig, 1907. § 41, S. 434.
  2. Hoops. RdgA. aaO. Bd. IV, S. 272 f. (Ständewesen)
  3. Ordbok tili Sämlingen af Sveriges game Lagar. Schlyter. 1877.
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