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Crystal keditbookmarks Dieser Artikel wurde am 22. November 2013 als Spotlight vorgestellt.

Anfangs war die Bergbauproduktion vom Handel getrennt. Nicht so die Metallerzeugung von der Erzgewinnung. Je einfacher das Mineral gewonnen werden konnte, um so eher war der Abbau der Erze mit deren Verhüttung verbunden. So beim Eisenbergbau, wofür Beweis ist, dass Zinseisen, also Schmelzprodukte, als Abgaben gefordert wurden. Umgekehrt bezeugen Zehntabgaben in Erz den selbständigen Betrieb des Bergwerks.

Beschreibung[]

Aus dem Capitulare de villis (c. 62) kann vielleicht geschlossen werden, dass der grundherrliche Betrieb auf den in Betracht kommenden Königsgütern getrennt organisiert war; denn es werden einerseits Eingänge aus den ferrariis, andererseits aus den scrobis id est fossis ferrariciis vel aliis fossis plumbariciis unterschieden [1]. Die englischen Zinner, die zunächst vermutlich als Schmelzer anzusehen sind, die das Erz selbst besorgten, betrieben nach dem sog. De Wrotham-Brief [2] von 1198 den Bergbau getrennt; woher die Unterscheidung der foditores ("Gräber") und fusores ("Weiterverarbeitende"). Beim Silberbergbau wurde es ebenso gehalten.

Auch die Goldwäscher waren nicht zugleich Schmelzer. Der Betrieb war ein höchst extensiver, wodurch in späterer Zeit die Verarbeitung alter Halden und Schlacken möglich wurde. Durchwegs deuten die Quellen nur auf handwerksmäßige Kleinbetriebe; größere Anlagen gab es weder für die Gewinnung noch für die Verarbeitung der Erze und Metalle. Nichtsdestoweniger konnte an einem Orte eine Mehrzahl solcher Kleinbetriebe eine nicht zu unterschätzende Massenproduktion entfalten. Von derartigen Plätzen, Pflanzstätten der technischen wie wirtschaftlichen Schulung, ging der Fortschritt der Bergbau-Technik aus. Durch die Vereinigung einer gewerblichen Bevölkerungsmasse erhielt auch die Siedlung ein ganz eigenes Gepräge.

Technik des Abbaus[]

Bergleute Freiburger Münster, Trachtenkunstwer02hefn Taf

Zunftfenster mit Bergmann (Freiburger Münster, 1260-1300)

Die Gewinnung der Metalle an den Fundstätten geschah teils durch Auswaschen, teils Graben. Gewaschen wurde an schrittweise weiter verlegten Waschplätzen das Gold des Flußsandes oder Gebirgsdetritus mit nicht näher bekannten Vorrichtungen (aurum facere, aurifices).

Ebenso der in Körnern auf sekundären Lagern vorkommende Zinnstein; hierzu bediente man sich hölzerner Geräte und z.T. künstlicher Wasserzuleitungen. Infolge der Tiefe der Zinnsteinablagerungen im Alluvium wurden bei fortschreitendem Bau besondere Sicherungen vorgenommen.

Die Ausbeutung der ursprünglichen Metallager erfolgte teils im Tagbau, teils Tiefbau, durch Graben (fodere, graban; telban). 'Grube' (fodina, fovea, fossa) wurde die allgemeine Bezeichnung der Abbaustätte oder eines einzelnen Betriebes, aber auch im weiteren Sinn eines Abbaugebietes. Umgekehrt bedeutet 'Berg', wenigstens nach jüngerem Gebrauch auch den Einzelbau (wofür im Süden häufig auch catmia, catinia, in Goslar werk, opus, im Westen mina).

In mehr oder weniger einfachem Oberflächenbau ließen sich an vielen Orten Eisenerze nach dem Abräumen der Dammerde gewinnen. Die Masse der gewinnbaren Erze konnte solchenfalls die Möglichkeit ihrer Verarbeitung weit übersteigen, so dass es wohl nicht einmal zur Abgrenzung der Gewinnungsstellen kam [3]. Auch die englischen Zinnlager wurden z.T. durch steinbruchartigen Abbau ausgebeutet.

Tiefbau[]

Dass die Verwendung des Tiefbaues schon früh geläufig war, wurde vorallem in Hinsicht auf den Stollenbau von einigen Forschern lange bezweifelt. Jedenfalls konnte trotz des fremden Vorbildes (siehe z.B. Tacitus Annales [4] von der Herstellung ähnlicher, z.T. ausgedehnter und mächtiger Berggebäude, nicht die Rede sein, hiefür fehlten vorerst die wirtschaftlichen Voraussetzungen der größeren Unternehmung. Gleichwohl verstand man das Absenken von Gruben durch überlagernde Gesteinsmassen bis auf die Erzmittel, um flötzartige oder gangartige Vorkommen, insbesondere Silberadern (venae) zu erreichen.

Dass außer Silber auch Eisenerz durch Tiefbau gewonnen wurde, beweist das Zeugnis für einen durch das ganze Jahr fortgesetzten Betrieb (ang. 890, bestätigt 977, Dipl. Otto II. n. 165: fossam ruderis in monte Gamanara semper per totum annum habenda). Die Bezeichnung 'senken' für den Bau in die Tiefe wird durch den "Codex Wangianus" [5], dem Urkundenbuch des Hochstifts Trient belegt (xencare, xenke-lochus). Dort findet sich auch der technisch gewordene Ausdruck 'Schacht' als obd. schaft (xafetus, xafus). Dass die brunnenartige Grube auch durch ein nach puteus gebildetes Wort bezeichnet wurde, ergibt das in der jüngeren Bergmannssprache nachzuweisende pütte (s. z.B. ius Frybergense anno 1233 [6]). [7].

Dem Vordringen mit längeren Strecken und in größere Tiefen setzte die mangelnde Luftzufuhr sowie die Grubenwässer ein Ziel, deren man mit zureichenden Hebevorrichtungen Herr zu werden erst allmählich lernte. War durch einen Schacht ein Lager aufgeschlossen (Fundgrube), so folgte das Abteufen neuer Schächte in kurzen Entfernungen daneben, bei Gängen nach dem vermuteten Streichen, so dass, da man von einem Angriffspunkt aus nur eine beschränkte Abbaumöglichkeit hatte, immer wieder neue Angriffspunkte von der Oberfläche aus gesucht wurden. Daraus erklärt sich die älteste Ordnung kollidierender Bergbaurechte in der Weise, dass einerseits regelrechtes Vorgehen in die Tiefe, andererseits die Einhaltung einer Mindestentfernung der neuen Grube von der alten vorgeschrieben wurde (Codex Wangianus. S. 448: non sit ausus capere aliquam presam puteorum, nisi fuerit 10 passus una separata ab alia [5]), wogegen es an einer eigentlichen Feldvermessung über Tage mangelte.

Von der geschilderten Abbaumethode ist mancher Orts der Augenschein noch heute durch zahllose dichtgedrängte, nach dem Streichen der Gänge verlaufende Pingen erhalten. Laut dem tschechischen Montangeologen František Pošepný (1836-1895), geht z.B. die Zahl der Pingen des ehemaligen Trienter Silberbergbaues in die Tausende [8]. Zieht man noch die Verwendung der Oberfläche für die Scheidung der Erze und andere; Tagarbeiten in Betracht, so folgt, dass jede Landwirtschaft oberhalb der Tiefbaue ebenso ausgeschlossen war wie durch Tagebaue.

Das Treiben von Gängen (Stollen) war nicht minder bekannt. Im 12. Jhd. müssen deutsche Bergleute, wie Schilderungen ihrer Verwendung für Kriegszwecke ergeben, die Kunst des Minierens bereits in hervorragendem Maße beherrscht haben. Daraus kann auch auf die Verwendung längerer Stollen für Grubenentwässerung geschlußfolgert werden (ein Erbstollen anf. 13. Jhd. ist z.B. in Trient erhalten). Die Bezeichnung solcher Gänge war neben cuniculus, incile (a. 1180 [9]) aquaeductus, wonach actufus (Codex Wangianus [5]), aituht (1202 Munichaituht für eine Stollengrube im Urkundenbuch Steiermark. II n. 55 [10]), aghetucht (1271 Urkundenbuch Goslar II S. 218).

Technik der Metallerzeugung[]

Die ersten metallurgischen Kenntnisse, das Umschmelzen der Metalle und das Ausschmelzen aus den Erzen gehen nicht auf mitteleuropäische Kulturen zurück. Auf die Fertigkeit im Bergbau untergegangener Volksreste weisen jedoch Zwergensagen hin. Die eigene Fertigkeit entwickelte sich unter gleichzeitigem Fortbestand einfacherer Technik, wie bei der Eisenerzeugung, die von bäuerlichen Schmelzern in manchen Gegenden bis in die Neuzeit nach alter Art und Weise fortbetrieben wurde. Der Bedarf an Heizmaterial führte zu einer Verbindung mit der Köhlerei. Dadurch war der Standort der Schmelzwerke in waldreicher Umgebung bzw. die Verlegung dahin bedingt, woher die (jüngere) Bezeichnung silvani - 'Waldleute, Waldbürger, Waldwerk' herstammt.

Einfaches Verfahren[]

Der Zweck der Eisenerzeugung war die Herstellung von Schmiedeeisen für Waffen und Nutzgegenstände; die Entstehung von Gußeisen suchte man zu vermeiden. Mittels "Rennarbeit" wurde in Herden im vertieften Erdboden oder aufgebauten Öfen aus Eisenerz unter Zusatz von Holzkohle in einem einzigen Reduktionsprozeß unmittelbar Schmiedeeisen gewonnen; der sich auf dem Boden bildende zähflüssige stahlhältige Eisenklumpen (Luppe) wurde nach Erkalten herausgezogen und durch Hämmern zubereitet. Rennherde auf Anhöhen oder günstig gelegenen Bergabhängen wurden mglw. durch natürliche Luftzufuhr betrieben. Bei schwerer schmelzbaren Erzen ließ sich nur künstlicher Wind anwenden, der durch Gebläse mit Handbetrieb (folles - 'Bälge') erzeugt wurde. Daher ferrum conflare (Trad. Fuld. S. 308; flatum ferri 931. Urkundenbuch Steiermark. I n. 20 [10]), Eisen 'blähen'. Einem doppelten Schmelzprozeß wurde das englische Zinn unterzogen (prima und secunda funtura). Nach Reduktion der leicht schmelzbaren Erze sammelte sich am Boden des Ofens das flüssige Zinn und wurde in Formen abgelassen. Zum Heizen der Öfen kam Torf in Anwendung. Die zweite Schmelzung durfte der Abgabe wegen gemäß der oben genannten Quelle von 1198 nur an bestimmten Orten stattfinden.

Mehrmaliges Verfahren[]

Silber erforderte ein zweimaliges bzw. dreimaliges Verfahren. Durch Reduktion bleihaltiger (auch mit Bleierz versetzter?) Silbererze wurde zunächst eine silberhaltige Bleimasse (Werkblei), daraus durch Oxydierung auf dem Treibherd nach Ablassung (?) des silberarmen Bleioxydes und Erzielung des Silberblickes eine noch immer stark bleihaltige Silbermasse gewonnen (argentum montanum). Durch 'Brennen' (comburere) im 'Test' entstand dann das sog. Brandsilber von relativer Feinheit (argentum purum, coctum; wizzezsilber, 1190). Vom Feinbrennen durch die Münzer berichtet aus dem Jahre 864 das Edictum Pistense [11] (c. 13: argentum ad purgandum acceperint). Zur Erzeugung der Schmelzhitze waren Gebläse notwendig (Doppelgebläse in Goslar 1219); auf deren Betrieb mittels Wasserkraft deutet zuerst eine Trienter Quelle (laborare ad unam rotam... cum uno furno, 1214, Codex Wangianus. S. 453 [5]). Als Bezeichnung der Schmelzwerkstätte diente fabrica (forge), conflatorium; spätestens seit dem 13. Jhd. wurde 'Hütte', casa, d. h. casa conflatoria, zu einem technischen Begriff.

Betriebsorganisation[]

Annaberger-Bergaltar 1522 02

Annaberger-Bergaltar (St. Annenkirche, Annaberg-Buchholz, 1522)

Die industrielle Organisation nahm ihren Ausgang von der Grundherrschaft. Freie Kleingrundbesitzer sind als Unternehmer nicht nachzuweisen. Auch die Allmende-artige Nutzung von Goldwäschen kann nur als möglich hingestellt werden. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Goldwäscherei seit jeher als selbständige Unternehmung einzelner, teils wandernder, teils am Orte seßhafter censuales auri bestand, da sie weder der Kapitals- noch der Arbeitsorganisation bedurfte.

Herrschaftliche Organisation[]

Als grundherrliche Unternehmung war der Bergbau herrschaftlich organisiert. Doch erwiesen sich die Grundherren unvermögend, die Unternehmerrolle zu behaupten, so dass sich auf dem Boden der herrschaftlichen Organisation der Übergang zur freien Unternehmung vollzog. Eigenbetriebe mit grundherrlichen Arbeitern sind zwar quellenmäßig nicht sicher nachzuweisen, doch aus mehrfachen Gründen wahrscheinlich. In diesem Sinn lassen sich deuten:

  • Capitulare de villis (c. 28): argentum de nostro laboratu;
  • Dipl. 882 bzw. 977, Otto II. n. 152: partem de omni conlaboratu vid. de ... argento ... ex nostris indominicatis villis;
  • Das Schweizer Urkundenregister (a. 1108) I., S. 433: venas ferri ibidem sitas cum mancipiis utriusque sexus.

Die übliche Form grundherrlicher Betriebsorganisation war der Zinsbau, der nicht notwendig als Entwicklungsstufe angesehen werden muß. Der Zins erscheint in verschiedener Art. Beim Eisenbergbau häufig als Grundzins, ähnlich jenem bestifteter Handwerker, bestehend in Eisenmassen, die entweder von dem erzhaltigen Boden selbst oder von der Eisenerzeugung gewidmetem Bau- und Ackergrund zu leisten waren (780 Codex Laureshamensis. III, S. 226: hubae tres, quae solvunt ferri frusta 32; Traditiones et antiquitates Fuldenses. S. 121: 4 hubae singulae 10 frusta). In anderen Fällen entfiel der Zins vom Werk, wie anscheinend bei den königlichen Eisengruben bzw. Öfen im Montafon (c. 831 Cod. Rät. I 286 ff. omnis homo, qui ibi pro ferro laborat, extra Wanzaningam genealogiam, sextam partem reddat in dominico, vgl. Trad. Fuld. S. 308: A. trad. in pago Grapfeld, quicquid ei in partem cedebat in V. ubi ferrum confiatur).

Häufig ist die Vergebung von Bezugsrechten auf derartige Zinseisen, um den Roheisenbedarf der Bedachten zu decken. Auf Teilbauverhältnisse beim Silberbergbau dürfte der Anspruch des Bischofs von Toul auf die decimas minae argenti 984 (Dipl. Otto III. n. 2) zu beziehen sein. Für die Erlangung der wirtschaftlichen Freiheit der grundherrlichen Produzenten bildeten die Zinsbauverhältnisse auf Grund einer begrenzten Abgabenpflicht die Wurzel.

Anfänge der Gewerkschaft[]

Die Notwendigkeit des Zusammenarbeitens mehrerer führte mit der Verselbständigung der Betriebe zur genossenschaftlichen Form der Unternehmung. Ein Einzelner, etwa mit Hilfe von Familienangehörigen, konnte den Betrieb einer Gold- oder Zinnwäsche versehen; beim eigentlichen Bergbau dagegen erforderten auch die kleine Betriebe eine Mehrheit von Arbeitern. Ein über das technische noch gesteigertes Bedürfnis ergab sich aber für den Silberbergbau aus der unwiderstehlichen Verlockung raschen Gewinnes durch ein organisiertes Raubbausystem. Durch Ablösung der Arbeiter, vielleicht auch schon Nachtarbeit, in die das künstliche Licht in den Tiefen der Erde die Tagarbeit unmerklich übergehen ließ, steigerte man die Betriebsintensität und organisierte stärkere Gruppen von Bergleuten zur Zusammenarbeit in den einzelnen oder in aneinander geschlossenen Gruben (Schächten), die hier die Betriebseinheiten bildeten. Durch Überlassung des selbständigen Betriebes an solche Arbeitsgruppen auf Grund des Zinsbaues zu Gewinn und Verlust erlangten diese die Stellung von Unternehmerverbänden (Arbeitsgenossenschaft).

Aus der Arbeitsgenossenschaft und neben dieser entstand die kapitalistische Gewerkschaft (societas, communitas - 'Gesellschaft'). Sie zählt Mitglieder, die sich an der Unternehmung lediglich mit Kapital beteiligen: einerseits von Herkunft Arbeiter, die als Unternehmer in reichen Gruben zu Vermögen gekommen, es vorzogen, sich der weiteren persönlichen Arbeit durch Bestellung eines Ersatzarbeiters zu entziehen. vielleicht um bei neuen Gründungen die eigene Erfahrung nutzbringend zu verwerten; andererseits bergfremde, von Spekulationstrieb geleitete Kapitalisten, die von den Aufnehmern der Grube, um Unternehmungskapital und Arbeit zu beschaffen, durch Verkauf eines Anteils mit der Pflicht gleicher Bestellung von Ersatzarbeit herangezogen wurden (socios assumere).

Bei ertraglosen oder minder ertragreichen Gruben konnte so innerhalb derselben Gewerkschaft der Unterschied von Arbeitergewerken, die selbst bergmännisch tätig waren (unter ihnen auch Handwerker wie die Bergschmiede) und kapitalistischen entstehen, die Hilfsarbeiter (nicht Genossen) entlohnten. Wachsender Unternehmergewinn bewirkte die Niederlegung aller persönlicher Arbeit und den Übergang zur rein kapitalistischen Gewerkschaft. Das mitgliedschaftliche Recht wurde durch Bruchteile (partes - 'Teile') bestimmt; deren Zahl war eine wechselnde und stimmte mit jener der Gewerken (socii, partiarii, communicatores) werke, wercus, Codex Wangianus.) nicht überein, da einer mehrere Teile besitzen konnte und umgekehrt. Jeder Anteil gab Anspruch auf eine gleiche Quote des erbeuteten Silbererzes, das in Häufchen oder Kübeln unter die Genossen ausgeteilt wurde.

Der Ursprung der Gewerkschaft aus der Arbeitsgenossenschaft spiegelt noch die Sprache wieder, indem sie den Gewerken ohne Rücksicht auf persönliche Arbeit als laborator bezeichnete und die kapitalistische Anteilnahme durch partem laborare (= expensas dare, sumptus facere) ausdrückte. Zeitlich sind aber die Anfänge der Entwicklung nicht deutlich genug zu verfolgen. Die Voraussetzungen des Überganges zum kapitalistischen Betrieb können auf Grundlage des Zinsbaues schon früh vorhanden gewesen sein. Unzweifelhaft war die Gewerkschaft (entgegen einer verbreiteten Ansicht) in der zweiten Hälfte des 12.Jhds. bereits voll ausgebildet. Dies beweisen Nachrichten über die Zubußwirtschaft und den Verkehr mit Teilen, die sich schlechterdings nicht vereinen lassen mit bloßen Arbeitsgenossenschaften.

Danach hatten Ritterliche und Bürger Anteile verschiedener Höhe an einzelnen Gruben (1182, Gurker Geschichtsquellen I n. 539: dominus R. vicedominus cum sex sociis suis; 1202, Urkundenbuch Steiermark. II n. 55: fodinam... quibusdam ciuibus Frisacensibus tradidit laborandam) in Trient besaßen zahlreiche Mitglieder der ersten Familien aus der Stadt und von auswärts partes in montibus arcenterie (Codex Wangianus. S. 201); in Goslar verfügte eine Nonne über ein Viertel einer Silbergrube (1174-1195, Urkundenbuch Steiermark. 324), Klöster wurden durch Verstiftungen oder aus anderem Titel Mitglieder von Bergbaugesellschaften (1188 Urkundenbuch Goslar I n. 320: der Stifter von Neuwerk überträgt dimidiam fossam in monte Ramsberg; 1185 Urkundenbuch Steiermark. I n. 655: partium illarum 16 unam nos a quodam G. redemimus. quam frater noster elaborabit).

Die rein kapitalistische Beteiligung von Interessen außerhalb des bergmännischen Berufskreises erscheint danach bereits eingelebt. Im Gefolge dieser Entwicklung hatte sich zugleich die soziale Abschichtung der Unternehmer von den Hilfsarbeitern (operarii, laboratores, servientes) vollzogen, die jedoch infolge der Verbindung der Arbeiter- mit der Unternehmerstellung und des Aufsteigens von Arbeitern zu kapitalistischen Gewerken weit über diese Zeit hinaus keine schroffe gewesen ist.

Hüttenunternehmungen[]

Auch der Hüttenbetrieb war spätestens seit dem 12. Jh., insbesondere beim Silberbergbau, als selbständige kapitalistische Unternehmung ausgestaltet. Die ersten Hüttenherrn waren vermutlich kunstverständige Meister; zur bezeichneten Zeit waren es auch schon Klöster und sonst berufsfremde Unternehmer, die ein Personal von Hüttenarbeitern hielten. Die Hüttenherrn kauften die Erze von den Gewerken; doch hatten manche Gewerken eigene Hütten, auch gesellschaftlich (wie anscheinend die quatuor werki scil, socii affidati in Trient). Im Allgemeinen scheint Vergesellschaftung jedoch nicht die Regel gewesen zu sein. Das fertige Metall wurde an Händler verkauft oder an die Münze. Ein Vorkaufsrecht auf Zinn behauptete der englische König schon im 12. Jhd.. Anfänge eines Silbervorkaufsrechtes finden sich zu dieser Zeit auch in Deutschland.

Verwandte Themen[]

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Quellen[]

Einzelnachweise[]

  1. Die Landgüterordnung Kaiser Karls des grossen: (capitulare de Villis) (Internet Archive). Karl Gareis. J. Guttentag, 1895. S. 58
  2. s. Wikipedia: William of Wrotham (engl.)
  3. Vierteljahrschrift für Sozial- u. Wirtschaftsgeschichte. Hrsg. Stephan Bauer, G. v. Below usw. Stuttgart 1903 ff. Ausgabe 6 (1908) (Internet Archive), S. 97.
  4. Tacitus, "Ab excessu divi Augusti (Annales)", 11, 20. Digitalisat aufWikisource (lat).
  5. 5,0 5,1 5,2 5,3 Codex Wangianus: Urkundenbuch des Hochstiftes Trient (Google Books). Hrsg. Rudolf Kink. K.K. Hof- und Staatsdr., 1852. Bayerische Staatsbibliothek.
  6. Freiberger Bergrecht (ius Frybergense, anno 1233) A §. 11 im Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRG).
  7. Deutsches Bergwörterbuch (Universitätsbibliothek Heidelberg). Heinrich Veith. Breslau: Korn Verlag, 1870.
  8. Archiv für praktische Geologie - Band 1 (Internet Archive). Hrsg. František Pošepný. 1880. S. 520
  9. Fagniez Documents de l'industrie I S. 90
  10. 10,0 10,1 'Urkundenbuch der Steiermark. Band I: Von den Anfängen bis 1192. Hrsg. Historische Landeskommission für Steiermark, Institut für Geschichte – Karl-Franzens-Universität Graz
  11. Edictum Pistense, a. 864 (Karoli II., Iun. 25 in MGH. Leges in folio. Edidit Georgius Heinricus Pertz. Hannover: Hahn, Bd. 1 (1835), S. 488-499
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