Mittelalter Wiki
Advertisement
Mittelalter Wiki
Crystal keditbookmarks Dieser Artikel wurde am 27. November 2012 als Spotlight vorgestellt.

Im Mittelalter gab es zwar den Arzt an sich, doch titulierten sich auch viele andere Heilkundler gerne als Mediziner. Hierbei wurde in folgende separate Berufsgruppen unterschieden, die sich mit der Heilkunde befassten:

Information Apotheker  •  Bader  •  Hebamme  •  Kräuterfrau  •  Medicus  •  Quacksalber  •  Theriakhändler  •  Scherer

Geschichte[]

Aus der vorrömischen Zeit, als gallische Kultur und gallische Händler bis in die Donauländer Bedeutung und Verbreitung besaßen, stammt auch die dem Keltischen entnommene, im Deutschen übliche Bezeichnung für Arzt: irisch: liaig (althochdeutsch: lāhhida, angelsächsisch: laecedom = 'ärztliches Behandeln'. Althochdeutsch: lāhhituom = 'Medizin'. Althochdeutsch: lāhunga, lāhkin, angelsächsisch: lacnung = 'Medikament').

Frühmittelalter[]

Bereits vor dem eigentlichen Mittelalter hatte sich an den europäischen Fürstenhöfen die Archiatrie ('das Leibärztetum') eingebürgert. So hatte auch der Ostgotenkönig Theoderich der Große (474–526) seinem comes archiatrorum schon große Befugnisse eingeräumt. Bei den Franken trifft man archiatri im 5. und 6. Jhd. bei weltlichen und geistlichen Fürsten in fester Stellung:

  • Marileif als Archiäter (Leibarzt) Königs Chilperich I. (561–584)
  • Cyneferd als Leibarzt der Königstochter der Ostangeln Adeldryd,
  • Revajis (?) bei Gregor von Tours (538-594) genannt.

8. Jahrhundert[]

Nicht völlig fest steht, ob Karl der Große (768–814) einen arabischen Leibarzt hatte. Wohl belegt ist jedoch der jüdische Leibarzt Zedekia von Ludwig dem Frommen (781-840). Die Ausbildung der gelehrten Ärzte, der römischen wie der germanischen, ging noch lange Zeit von Rom oder Byzanz aus, wie man aus den gelegentlichen Bezugnahmen der Archiatri auf ihre Lehrmeister ersieht.

Wie weit das Ärztewesen schon früh selbst zum gemeinen Volk gedrungen war, zeigen die Gesetzessammlungen des 6. bis 8. Jhds., am eingehendsten die Lex Visigothorum [1] im Abschnitt de medicis et egrotis, der nicht nur das Honorar ärztlicher Leistungen, das Lehrgeld für ärztliche Unterweisung und den Schadenersatz für unglückliche Kuren festsetzt, sondern schon eine gewisse Spezialisierung erkennen läßt. Trotzdem wurde jede Person, die zur Ader ließ, Staare stach oder innerliche Krankheiten behandelte, als Medicus bezeichnet. Größere wundärztliche Kenntnis und Betätigung läßt die Lex Alamannorum erkennen [2].

Im Kloster Reichenau am Bodensee enstand im 8. Jhd. eine Ärzteschule.

9. Jahrhundert[]

Vom Anfang des 9. Jhd. stehen Geilo, Teilo und Sigipreth als Medici im Verbrüderungsbuch des Klosters Reichenau. Aus dem Jahre 813 stammt eine Capitulare Karls des Großen aus Thionville, die im 7. Artikel eine Ärzteschule vorsieht. [3]

Allmählich geriet die Heilkunde immer mehr in die Hände der Geistlichen, die sich der literarischen Hinterlassenschaft der Antike angenommen hatten, nicht etwa nur in Gallien, sondern auch in deutschen Gebieten, z.B. im Kloster St. Gallen, wo im 9. Jhd. der Mönch Iso einen Ruf als Arzt besaß. Auf eine Lehrvereinigung einer Mehrzahl von Ärzten verweist auch die Bezeichnung domus medicorum des Klosterprojektes von 820 mit ihrem Krankenzimmer für Schwerkranke und ihrer Apotheke, zumal ausdrücklich ein Zimmer für den medicus ipse noch besonders vorgesehen ist.

Am Ende des 9. Jhds. genoss Bischof Wikbert von Hildesheim (880-903) ärztlichen Ruhm. Zu dieser Zeit kam auch die Germanisierung des griechisch-römischen Ehrentitels Archiāter (arciāter) auf. So findet man z.B. Everhelm unter dem fränkischen Herzog Zwentibold (895–900) in fester Stellung als Leibarzt.

10. Jahrhundert[]

Bis in das 10. Jhd. war die alte Bezeichnung lāhhi in Gebrauch, als lange schon römisches Ärztewesen in den mitteleuropäischen Ländern Eingang gefunden hatte. Im Kloster St. Gallen besaß im 10. Jhd. Notker II., genannt "Pfefferkorn", auch besonders als Chirurg einen guten Ruf. Im westfränkischen Reiche verbreitet war auch der Ruhm der süditalienischen praktischen Ärzteschule von Salerno.

Hochmittelalter[]

11. Jahrhundert[]

Vor dem 11. Jh. gab es kaum herumziehende Ärzte. Ab dieser Zeit drang jedoch die Berühmtheit der Ärzteschule von Salerno dann auch bis nach Deutschland vor.

12. Jahrhundert[]

13. Jahrhundert[]

Bis ins 13. Jhd. war der Wundarzt vom inneren Arzt nicht getrennt, und auch der "Zahnbrecher" wurde noch nicht als niederer Heilkünstler erwähnt.

Spätmittelalter[]

Noch im Spätmittelalter lief neben dem gelehrten Wissen aus den Ärzteschulen eine Summe von Erfahrungswissen in der Wundbehandlung und der Schaffung günstiger Heilbedingungen für andere Verletzungen nebenher. Das galt vor allem in der Kenntnis der heilsamen Wirkungen von Steinen und Kräutern und der Zeiten und anderen Bedingungen bei deren Ausgraben oder Einsammeln, die eine besonders gute Heilwirkung gewährleisteten (s. Arzneipflanzen, Arzneistoffe, Heilaberglaube, Heilkunde). Stadt-, Land- und gar Dorfarzt sind Errungenschaften späterer Zeit.

14. Jahrhundert[]

Die mittelhochdeutschen Bezeichnungen lachenaere ('Zauberer, Besprecher'), lachente ('Heilung durch Besprechung') erhielten sich im neuhochdeutschen lachinen ('hexen, zaubern'), lachsner ('Besprecher, Quacksalber'), lachsnerin ('Quacksalberin'), lachsnerei usw. bis in die heutigen Mundarten hinein. Sie weisen noch recht deutlich auf die Tätigkeit von früh- und vormittelalterlichen Heilkünstlern in Zusammenhang mit dem Volksglauben hin.

15. Jahrhundert[]

Zum Ausgang des Mittelalters war die Ausübung der Arzneikunst in Deutschland vorwiegend noch in den Händen der Kleriker. Ohne durchgehend die Magisterwürde an einer ausländischen Hochschule errungen zu haben, nennt sich später im Mittelalter (wie der Artist und der Jurist) der Arzt Meister, naturlich Meister und Meister der Natur, was letztlich auf Wundärzte und selbst Scherer und Bader übergeht, während das lateinische physicus dauernder Beiname des gelehrten Arztes (des Bucharztes) bleibt, der nicht nur praktische Lehre und Routine besitzt, sondern auch wissenschaftliche Ausbildung.

Quellen[]

Einzelnachweise[]

  1. Hb. XII; vgl. Abteilung Leges der Monumenta Germaniae historica. I Tom. Band I, S. 400 - 403.
  2. Abteilung Leges der Monumenta Germaniae historica. Band VI, S. 21 und 117.
  3. Monumenta Germaniae historica. Capit. I 121.
Advertisement