Mittelalter Wiki
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Als Gartenbau bezeichnet man die Bestellung und Unterhaltung eines Gartens für z.B. Obst oder Gemüse. Die Wissenschaft, einen Garten bequem und nützlich anzulegen und zu unterhalten nennt man Gartenkunst. [1]

Beschreibung

Im eigentlichen Wortsinn ist der Garten zunächst einmal eine Umzäunung bzw. ein Stück eingezäuntes Land. Diese Umzäunung hatte ursprünglich wohl den Zweck, das Vieh, das zu Zeiten in den Hof gelassen wurde, von anderen Höfen und von den Getreidefeldern fernzuhalten. Der umzäunte Hof (indg. *ghortós) war also zunächst im Wesentlichen ein Viehhof. Aber der Zaun diente zugleich zur Abgrenzung des Sonderguts, und es knüpfte sich frühzeitig ein Rechtsverhältnis daran. Doch schon bald wurde der umzäunte Viehhof auch zum Obst- und Gemüsegarten.

Etymologie

Dass die Einrichtung eines umzäunten Hofraumes uralt und dass der Wohnsitz des Einzelnen schon in der indogermanischen Zeit von einem eingehegten Hofraum umgeben war, zeigt die weitverbreitete sprachliche Gleichung: lat. hortus m. - 'Garten, umzäuntes Grundstück'; cohors (gen. -tis) f. - 'Hofraum, Gehege, Viehhof', osk. húrz m. acc. húrtúm - 'Garten, umzäuntes Grundstück'; altir. gort - 'Saat' (keltische Grundform *gorto-), bret. garz - 'Hecke, Zaun, Garten', kymr. garth - 'Garten' (Grundform *gartá); got. gards m. 'Haus', altisl. garðr m. - 'Zaun, eingehegter Hof', ags. geard m. - 'Umzäunung, Hofraum, Wohnung', altsächs. gard - 'Umzäunung, Wohnung', ahd. gart - 'Kreis' und ahd. garto, altsächs. gardo swm. - 'Garten', got. garda swm. - 'Stall'; dazu auch altpreuß. sardis - 'Zaun', lit. zardis - 'Hürde'.

Die indogermanische Grundformen *ghortós und *ghordhis gehören wohl zu der Wurzel gher - 'fassen, zusammenfassen, umfassen, einfassen', die auch in ags. gyrdan, ahd. gurten - 'gürten' vorliegt; ihre Grundbedeutung war also 'Umzäunung', woraus sich bald die Bedeutung 'eingezäuntes Grundstück, Hürde, Hof' entwickelte. Im gleichen Sinne wie das alte indogermanische Wort wird ags. tún m., anord. tún n. gebraucht, das zunächst ebenfalls 'Zaun, Umzäunung' bedeutet (so noch in ahd. mhd. zún, nhd. Zaun m.), dann aber auch den Sinn 'eingezäuntes Land, Hof' annimmt, woraus sich einerseits die Bedeutung 'Garten', anderseits 'Gehöft, Haus' entwickelt hat.

Entwicklung

Auf dem Hof, wo der Boden durch den Viehdünger besonders fruchtbar wurde, begann man mit dem Anbau der ältesten Obstbäume Mitteleuropas, des Apfelbaums und vielleicht des Birnenbaums. So wurde der Viehhof zum Obstgarten, der noch heutigentags in der Regel zugleich Grasgarten ist.

Gemüse wurden entweder in kleineren Mengen auf Beeten innerhalb des Hofraums oder in größerem Umfang feldmäßig außerhalb desselben gebaut, wobei das letztere in älterer Zeit wohl das Gewöhnliche war. In beiden Fällen aber war die an gebaute Fläche mit einem besondern Zaun umfriedigt und unterlag besondern Rechts bestimmungen. So löste sich schon in vorchristlicher Zeit der Gemüsegarten von dem Hof los. Daneben war z.B. die Hirse dem Hackbaubetrieb des Einzelnen vorbehalten. Die Gespinstpflanzen Flachs und Hanf scheinen teils in Gärten, teils auf freiem Feld gezogen worden zu sein. [2]

Vorrömische Eisenzeit

Bei den Germanen waren Haus und Vieh von jeher Sondergut des einzelnen, während Ackerflur, Weide und Wald Gesamteigentum der Siedlungsgenossen waren. Auf der Ackerflur wurden die Kornfrüchte (Weizen, Spelzweizen, Gerste, Roggen und Hafer) als wichtigste Nährpflanzen von den Siedlungsgenossen gemeinschaftlich gebaut. Die Kultur der Obstbäume dagegen sowie die der Gemüse- und Gespinstpflanzen war wohl von Anfang an dem Einzelnen überlassen, und zu diesem Zweck stand ihm ein Stück Landes in der Umgebung seiner Wohnung zur Verfügung.

Allerdings gelangten die Germanen in vorchristlicher Zeit nicht über die ersten Stadien in der Entwicklung des Obst- und Gemüsegartens hin. Von einem Ziergarten kann vollends nicht die Rede sein. Die Germanen waren in erster Linie ein Viehzucht treibendes und Getreide bauendes Volk. Die bei ihnen hochentwickelte Pflugkultur ließ einen rationelleren Gartenbau nicht aufkommen. Noch Ende des 1. Jhs. schreibt Tacitus (Germ. 26) über die Germanen: "Denn sie wetteifern nicht mit der Fruchtbarkeit und dem weiten Umfang ihres Bodens durch Müh’ und Arbeit, um Obstpflanzungen anzulegen, Wiesen abzugrenzen und Gärten zu wässern: nur Getreide wird der Erde abverlangt." [3]

Römerzeit

Die Einführung eines verfeinerten Gartenbaus verdankten die Germanen den Römern, die vor allem für die Ausgestaltung des Obstbaus bahnbrechend wurden. Fast alle Obstbäume, die noch heute in unseren Gärten gezogen werden, wurden in ihrer veredelten Kulturform zuerst von den Römern in Deutschland und England eingeführt: Birne, Pflaume, Zwetsche, Kirsche, Pfirsich, Aprikose, Quitte, Walnuss, Kastanie, Maulbeere, Mandel. Die Namen der meisten von ihnen weisen noch auf römischen Ursprung hin und drangen in der Mehrzahl schon in den ersten Jahrhunderten unsrer Ära als lateinische Lehnwörter ins Germanische. Ebenso gehen die Ausdrücke für die Veredlung der Bäume, wie nhd. impfen, pfropfen usw. aufs Latein zurück.( Weiteres s. unter Obstbau).

Auch die Zahl der Gemüse wurde durch die Römer wesentlich vermehrt. Zu den altangestammten, der Bohne, Erbse, Linse, Rübe, Möhre, traten eine Reihe neuer; verschiedene Kohl- und Zwiebelarten, die Bete, der Rettich und Spargel sind römisch. Gewürze wie Fenchel, Kümmel, Petersilie, Kerbel, Salbei und Koriander sind in Deutschland gleichfalls römischen Ursprungs.

Der Einfluss des südeuropäischen Gartenbaus machte sich zunächst naturgemäß nur in der Nachbarschaft der römischen Niederlassungen geltend, wo die römische Kultur unmittelbar auf die Germanen wirkte und direkte Nachahmung möglich war. In Deutschland kommen hierfür die Länder am Rhein und an der Donau in Betracht; weitreichender war der römische Einfluss in England, das bei der Ankunft der Angeln und Sachsen schon zum großen Teil romanisiert war. Dagegen blieben die Nordgermanen wohl bis in die Wikingerzeit von den Einwirkungen des römischen Gartenbaus unberührt.

Spätantike

Für die innergermanischen Gebiete wie für ganz Nordeuropa wurden erst die Mönche die Träger des südländischen Gartenbaus. Sie setzten das Kulturwerk der römischen Beamten und Soldaten fort und führten mit dem Christentum zugleich die südlichen Obstarten und Küchengewächse in germanischen Landen ein, die bis dahin die römische Kultur nur aus Handelsartikeln kennen gelernt hatten. Sie lehrten die Völker, die sie dem Christentum gewonnen hatten, Obstbäume zu pflanzen und zu veredeln und feinere Gemüse- und Gewürzpflanzen zu ziehen; sie bürgerten wohl auch die ersten Zierpflanzen: die Rose und Lilie, in den germanischen Gärten ein. So brachten die Mönche das Kulturwerk, das die Römer um den Anfang unsrer Zeitrechnung begonnen hatten, bis zum Ende des ersten Jahrtausends allmählich zur Durchführung.

Völkerwanderungszeit

In der Völkerwanderungszeit (375-568) werden im ältesten Text der Lex Salica (507-511) schon eine Reihe von Bestimmungen für den gesetzlichen Schutz der Kulturpflanzen, speziell der Gartenfrüchte, getroffen. Darin unterscheidet sie bereits zwischen einem besonderen Obstgarten und dem Hofraum, und auch in einem jüngeren Codex wird ausdrücklich zwischen curtis und ortus unterschieden. Bestimmte Obstsorten werden in den ältesten vier Codices der Lex Salica nicht genannt; in jüngeren werden Äpfel- und Birnbäume erwähnt [4].

Aber wenn in den ersten Jahrhunderten n. Chr. auf deutschem Boden bereits Pflaumen, Zwetschen, Süß- und Sauerkirschen, Pfirsiche, Aprikosen, Walnüsse und Haselnüsse gezogen wurden, wie wir aus literarischen und archäologischen Zeugnissen wissen, und wenn diese Obstarten zur Zeit der Raubfahrten der Angelsachsen schon bis nach Britannien verbreitet waren [5], so dürfen wir annehmen, dass sie zur Merowingerzeit (5. Jh.-751) auch in Belgien und am Niederrhein bereits gebaut wurden. So ist denn auch in der Lex Salica Emendata ausdrücklich von einer Mehrzahl von Obstbäumen die Rede.

Übrigens zeigen zahlreiche Stellen der Lex Salica, dass im 6. Jh. die Obstbäume nicht bloß im eigentlichen Obstgarten, sondern auch auf dem Hof, in Weinbergen oder sonstwo im freien Feld gezogen wurden. So wurde z.B. der Diebstahl von Obst oder die Beschädigung von Obstbäumen innerhalb eines umzäunten Platzes strenger bestraft als auf freiem Feld. Die Beschädigung eines Apfelbaums wurde im Allgemeinen mit 3 Solidi belegt [6]; stand der Baum aber innerhalb des Hofes oder im Obstgarten oder Weinberg, so betrug die Buße 15 Solidi.

Auf die Strafbestimmung für den Einbruch in einen fremden Obstgarten, der mit 600 Dinarii = 15 Solidi belegt wurde, folgt im ältesten Text des Gesetzbuchs (27, 7) die Buße für das diebische Betreten eines fremden Rüben-, Bohnen-, Erbsen- oder Linsenfeldes; sie beträgt 120 Dinarii = 3 Solidi. Die Strafe für das Betreten eines Gemüsefeldes war also wesentlich niedriger als die für den Einbruch in einen Obstgarten, ein Beweis, dass es sich hier um feldmäßigen Anbau dieser wichtigsten Gemüsesorten außerhalb des Hauslandes handelt, während der Obstgarten offenbar mit dem Hof in enger Verbindung stand; vielleicht wurde sein Ertrag auch höher eingeschätzt. In einer jüngeren Fassung der Lex Salica (27, 62) wurde die Strafe für den Einbruch in fremde Gemüsefelder dann verschärft und mit der für den Einbruch in den Obstgarten gleichgesetzt.

Frühmittelalter

  • Frühmittelalter (568 bis Ende 10. Jh.)

Während der Regierungszeit des bajuwarischen Herzogs Hugbert (ca. 725–736) wurden in der Lex Baiuwariorum gesetzliche Bestimmungen zum Schutz der Obstgärten getroffen. Von Obstbäumen finden wir dort Apfel, Birne und andere erwähnt. Daneben ist auch in zahlreichen anderen bairischen Urkunden seit dem 8. Jh. von Obstgärten die Rede, wobei mehrfach zwischen Obstgarten, Gemüsegarten und dem Ackerfeld unterschieden wird.

Aus dem Beginn des 9. Jhs. galt das Capitulare de villis als Landgüterverordnung von Karl dem Großen lange als die wichtigste Grundlage der Kenntnis des altdeutschen Agrarwesens zu jener Zeit. Allerdings sprach Alfons Dopsch [7] es in einer ausführlichen Beweisführung den Germanisten ab und verwies den Geltungsbereich nach Aquitanien. Auch die Garteninventare von Asnapium und Treola gehören den Darlegungen Dopsch zufolge [8] nach Südfrankreich. Alle diese Quellen haben deutsche Verhältnisse also nur bedingten Wert.

Klosterplan St. Gallen

Vorbildlich für Anlage und Betrieb der mittelalterlichen Gärten waren die Klostergärten. Von der Einrichtung derselben und den darin gezogenen Bäumen und Pflanzen gibt der Bauriss des Klosters St. Gallen eine Vorstellung - ein Idealplan, der anläßlich eines um 820-830 geplanten Neubaus des Klosters verfasst, allerdings aus örtlichen Gründen nicht ausgeführt werden konnte. Auf diesem Bauplan finden wir zwei Gärten eingezeichnet: einen kleineren Arzneikräutergarten unmittelbar hinter der Wohnung des Arztes, in der sich auch die Apotheke befand, und einen größeren Gemüsegarten hinter dem Haus des Gärtners.

Beinahe alle im Bauriss auftretenden Heilkräuter und Gemüsearten finden sich auch im Capitulare de villis (Kap. 70) wieder, wo aber die Gesamtzahl der aufgezählten Namen mehr als doppelt so groß ist. Ein eigentlicher Obstgarten ist nicht vorgesehn; als solcher dient der Friedhof, der neben dem Gemüsegarten liegt. Bemerkenswert ist das Fehlen eines Ziergartens. Rose und Lilie erscheinen an der Spitze der Heilkräuter; doch ist es vielleicht kein Zufall, dass sie in zwei breiten Beeten der Umfassung des Arzneigartens gegenüber der Wohnung des Arztes eingeordnet sind.

Walahfrid Strabos Hortorum

Dass die Pflanzenverzeichnisse des St. Gallener Klostergartens trotz ihrer Anlehnung an französische Vorbilder im Wesentlichen eine gute Vorstellung von den in deutschen Klostergärten des 9. Jhds. gezogenen Gemüsen und Heilpflanzen geben, zeigt die gleichzeitige Dichtung De Cultura Hortorum des Walahfrid Strabo von Reichenau († 849), wo der Autor insgesamt 26 Heilpflanzen in Versform auflistet, ihre medizinische Verwendung beschreibt und damit einen Einblick in den Stand der mitteleuropäischen Gartenkultur dieser Zeit gewährt. Von den bei Walahfrid Strabo beschriebenen Pflanzen fehlen nicht weniger als 10 auf dem St. Gallener Klosterplan und davon sind 5 auch dem Capitulare fremd.

Hochmittelalter

  • ca. 11. Jh. bis 1250 - Hochmittelalter.

Dass in England um 1100 Obstbäume am Rande der Landstraßen gepflanzt wurden, bezeugt Wilhelm von Malmesbury in seiner Gesta pontificum Anglorum [9] mit Bezug auf das Tal von Gloucester.

Verwandte Themen

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Quellen

Einzelnachweise

  1. Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart (auf Zeno.Org). Johann Christoph Adelung. Leipzig, 1793–1801. Bd. 2, S. 421 (Gartenbau).
  2. Heyne, Hausaltertümer. aaO. Bd. II, S. 62.
  3. Tacitus, De origine et situ Germanorum (Germania). Übersetzung "Die Germania des Tacitus". Anton Baumstark: Freiburg 1876. Digitalisat auf Wikisource. Kap. 26.
  4. Lex Salica. Kap. 27 III. V. VII(I)
  5. Hoops, Waldbäume und Kulturpflanzen. aaO. Vgl. Artikel Obstbau
  6. Lex Salica. Kap. 7 VIII cod. 7
  7. Dopsch, Alfons: Die Wirtschaftsentwicklung der Karolingerzeit, vornehmlich in Deutschland (Internet Archive). Weimar, 1912. Bd. I, S. 26 ff.)
  8. Dopsch, Wirtschaftsentwicklung. aaO. 65 ff.
  9. Gesta pontificum Anglorum. p. 291: Cernas tramites publicos vestitos pomiferis arboribus
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