Mittelalter Wiki
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Gasthäuser gab es gewöhnlich in den Städten. Sie sind bekannt unter dem Namen ags. gest-hús, gest-búr oder cumena-hús, lat. hospitium (vgl. Hospiz).

Angelsachsen[]

Wo kein Gasthaus vorhanden war, war es die religiöse Pflicht des angelsächsischen Hausvaters, dem Wanderer, der darum bat, Kost und Nachtquartier zu geben. Das Poenitential (25, 4) des siebten Erzbischofs von Canterbury, Theodor von Tarsus (602-690) aus dem 7. Jh. belegte jeden, der einen Gast zu Hause nicht willkommen hieß (hospitem non receperit in domum suam), mit schwerer Kirchenstrafe. Die Klöster sorgten nicht nur für die Unterkunft Geistlicher, sondern auch gewöhnlicher Reisenden.

Während die Bewirtung eines Fremden für eine Nacht (oder selbst für zwei) eine religiöse Pflicht war, forderte die Pflicht des Gastwirtes dem Staat gegenüber von ihm (nach dem kentischen Gesetz) für das Verhalten seines Gastes Bürgschaft zu leisten, falls er länger blieb. Wenn jemand einen Gast drei Nächte in seiner eigenen Heimstätte beherbergte (einen Kaufmann oder einen anderen, der über die Grenze hergekommen war) und ihn ferner mit seinen Speisen verköstigte, und der dann einem Menschen Übel zufügte, so brachtege jener Hausherr den Gast zur Rechtsverantwortung oder leistete Rechtspflicht statt desselben. [1]

Quellen[]

Einzelnachweise[]

  1. Hlothaere und Eadric c. XV; übs. v. Felix Liebermann in Gesetze der Angelsachsen (Internet Archive). aaO. Band I, S. 11.
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