Mittelalter Wiki
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Zwischen den Küsten der Britischen Inseln und des Fränkischen Reiches bestand im Frühmittelalter mannigfacher Handelsverkehr. So spricht z.B. das Privileg für den Markt von St. Denis aus der späten Merowingerzeit von Leuten, die zum Einkauf von Wein, Honig und Krapp (zum Färben) kamen.

Beschreibung[]

Die in den Marktprivilegien der älteren Karolinger für St. Denis genannten Saxones bezeichnen wahrscheinlich angelsächsische Kaufleute. Für die Inselbewohner ging der Handelsweg nach Italien und Rom durch das große Heilige Römische Reich. Haupthafen und Zollstätte des Kontinents für diesen Verkehr war Quentowic. Doch fand auch zwischen Dorstat und England Handelsschiffahrt statt.

Frühmittelalter[]

Naturgemäß machte sich das politische Übergewicht des Frankenreiches mit seiner langgestreckten, von den Pyrenäen bis zur Dänengrenze reichenden, handels- und hafenreichen Küste geltend. Der wechselseitige Handelsverkehr war, wie es die Schreiben von Karl dem Großen und König Offas von Mercien aus dem Jahr 796 dartun [1], ein gesetzmäßiger, in Friedenszeiten ungehinderter, dem Schutze der Staatsgewalt anheimgestellter.

Gegen Bedrückungen stand den Kaufleuten Reklamation an die Richter zur Entscheidung des Königs frei. Das Schreiben Alkuins von 790 zeigt, daß Streitigkeiten zwischen beiden Reichen sofort auf den Handelsverkehr wirkten und beide Teile alsdann den Kaufleuten die Handelsschiffahrt sperrten. [2] Auch die Rom-Pilger unterlagen den gesetzlichen Abgaben, wenn sie auf ihrer Reise Handelsgeschäfte machten.

In England trieben friesische Kaufleute Handel hauptsächlich in London und York, den wichtigsten Handelsplätzen der Ost und Südostküste. Der Bericht der Biographie des heiligen Liudgers, eines geborenen Friesen, über ihren Verkehr in York, das sie einmal aus Furcht vor der Blutrache der Sippe eines von einem friesischen Kaufmann getöteten Angeln räumten, legt die Annahme nahe, daß, wie in den rheinischen Orten und zu Birka in Schweden, so auch in York (und daher vermutlich auch in London) eine Niederlassung der Friesen bestand, von der aus sie die Umgegend besuchten [3].

Hochmittelalter[]

Heiliges Römisches Reich[]

Für das Handelswesen des Hochmittelalters wirft erst eine wahrscheinlich aus Zeit König Aethelreds II. (um 991-1002) stammende Aufzeichnung Licht auf den Handelsverkehr aus den Rheinmündungslanden (s. Friesenhandel, Utrecht) nach England. [4]. Sie enthält Angaben über den Verkehr der fremden Kaufleute in London, erwähnt die Kaufleute aus Ronen, Flandern, Ponthieu, Normandie, Frankreich und dem Bistum Lüttich, sowie die aus dem Heiligen Römischen Reich.

Die deutschen Kaufleute genossen demnach den Schutz der einheimischen Gesetze, durften Wolle, zerlassenes Fett und drei Schweine in ihre Schiffe einkaufen, waren dem Zoll und bestimmten, Weihnachten und Ostern fälligen Abgaben von grauen und braunen Laken, Pfeffer, Handschuhen und Essig unterworfen; Vorkauf zum Schaden der Londoner war ihnen verboten. [5]

Verwandte Themen[]

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Quellen[]

Einzelnachweise[]

  1. Monumenta Germaniae historica. Ep. 4, 144 f.
  2. Monumenta Germaniae historica. Ep. 4, 32
  3. Diekamp. Geschichtsquellen des Bistums Münster. S. 4, 17.
  4. Gesetze der Angelsachsen (Internet Archive). Felix Liebermann. Savigny-Stiftung. M. Niemeyer, 1906. Bd. I, S. 232-235
  5. Hoops, RdgA. aaO. Bd. II, S. 408 (Art. Handel, § 73.)
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