Mittelalter Wiki
Advertisement
Mittelalter Wiki

Als Kaplan (lat. capellanus, Pl. capellani) wurden ursprünglich jene Geistlichen bezeichnet, die die Capella Sancti Martini, das fränkische Nationalheiligtum, sowie allgemein die Reliquien des Königshofes bewachten.

  • Hinweis: Ferner ist zu beachten: Auch die Vereinigung der capellani, der Hofgeistlichen, hieß capella und wurde zu einer wichtigen Institution des Königshofes.

Beschreibung[]

Der Entwicklung des Namens "Kaplan" ging von der Bedeutung der Capella Sancti Martini und der damit verbundenen Wandlung der Bedeutung des Wortes "Kapelle" im Laufe des Frühmittelalters aus. Dadurch wurden mit der Zeit nicht nur jene Geistlichen als capellani bezeichnet, die die königlichen Reliquien bewachten, sondern es wurden auch die an den Pfalzkapellen angestellten Geistlichen und ebenso die mit Kapellen in weiterer Bedeutung verbundenen Kleriker als "Capellani" bezeichnet. In älterer Zeit nannte man daher nur königliche Hofgeistliche capellani, dann die der Königin und der Mitglieder des königlichen Hauses.

8. Jahrhundert[]

Die älteren Karolinger organisierten den Pfalzklerus bestimmter. Zwar kam schon in der Merowingerzeit ein Abt des königlichen Oratoriums vor, aber ein Vorsteher der am Hofe tätigen Kapellane begegnet erst seit Pippin III. (714-768) und wurde möglicherweise erst nach Pippins Thronbesteigung 751 bestellt. Er hieß Pfalzkaplan (capellanus palatii nostri) wurde aber auch custos capellae, sanctae capellae primicerius und ähnlich genannt. Schon unter Pippin III. und Karl dem Großen (747-814) war dieser ein Mann von hohem Ansehen - hatte er doch für die utilitates ecclesiasticae in weitem Sinne zu sorgen. Unter Ludwig dem Frommen stieg er vollends zu einer beherrschenden Stellung empor.

9. Jahrhundert[]

Nachweislich seit der 2. Hälfte des 9. Jhds. wurden die Kleriker der geistlichen und weltlichen Fürsten, und dann später ebenso niedere Kleriker verschiedenster Art als capellani bezeichnet. Abt Hilduin von Saint-Denis, seit 819 Haupt der Kapelle von Saint-Denis, wird als der Erste der Hofkleriker bezeichnet. Er führte nicht mehr den einfachen Titel seiner Vorgänger capellanus, sondern ließ sich sacri palatii summus capellanus nennen, zuletzt auch archicapellanus. Dabei blieb es in der Folgezeit.

Der Titel apocrisiarius, den Erzbischof Hinkmar von Reims (*um 800-882) in seiner Schrift "De ordine palatii" [1] den Vorstehern der Hofkapelle beilegt, wurde nur einmal von Karl dem Kahlen in Verbindung mit dem des summus capellanus gebraucht. Er weist auf den päpstlichen Vikariat hin und zeigt die bestimmte Tendenz des Reimser Erzbischofs, die Erzkapellane als die natürlichen Stellvertreter der Päpste erscheinen zu lassen.

Verwandte Themen[]

Navigation Kirche
Christentum  •  Bekehrungsgeschichte  •  Investiturstreit  •  Kanonisches Recht  •  Kirchengericht  •  Kirchengesang  •  Kirchengut  •  Kirchenrecht  •  Kirchensteuer  •  Kirchenverfassung  •  Kirchenzehnt  •  Patristik
Augustiner  •  Benediktiner  •  Deutscher Orden  •  Dominikaner  •  Franziskaner  •  Johanniter  •  Katharer  •  Waldenser  •  Zisterzienser
Klerus (England  •  Nordeuropa)  •  Abt  •  Archidiakon  •  Bischof  •  Diakon  •  Erzpriester  •  Kaplan  •  Mönch  •  Presbyter  •  Priester
Kirche  •  Basilika  •  Eigenkirche  •  Kapelle  •  Kathedrale  •  Kloster  •  Nordische Kirchen  •  Stabkirche
Kategorien:  •  Christentum  •  Kirchenrecht  •  Kirchliches Bauwerk  •  Klerus  •  Kleriker  •  Kloster  •  Organisation

Quellen[]

Einzelnachweise[]

  1. De ordine palatii im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek. Hinkmar von Reims. Hrsg. u. übers. von Thomas Gross u. Rudolf Schieffer. (Ed. 2.). Hannover, 1980.
Advertisement