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Die Karolinger waren ein Herrschergeschlecht der westgermanischen Franken, das ab 751 im Frankenreich die Königswürde innehatte. Sein berühmtester Vertreter war Karl der Große, von dem die späteren karolingischen Herrscher abstammten. Als Karolingerzeit bezeichnet man die Epoche des Frühmittelalters zwischen 751 und 911.

Geschichte[]

Als Stammvater der Karolinger gilt Pippin der Ältere (um 580–640), auch Pippin von Landen genannt. Im Jahre 751 wurde Pippin der Jüngere (714–768) nach dem Merowinger Childerich III. unter dem Namen Pippin III. der erste Karolingerkönig der Franken.

Er war der Sohn Karl Martells und Vater von Karl dem Großen. Nach der Teilung des Karolingerreichs im Jahr 843 regierten die Karolinger im Ostfrankenreich bis zu ihrem dortigen Aussterben im Jahr 911, im Westfrankenreich mit einer Unterbrechung bis zum Dynastiewechsel von 987, der die Kapetinger an die Macht brachte. Im Herzogtum Niederlothringen herrschte noch bis ins frühe 11. Jh. ein Seitenzweig der westfränkischen Karolinger. [1]

Geschichtsschreibung[]

Auf die Historiographien der Merowingerzeit folgte vom Anfang des 8. Jh. an bis 911 die Geschichtsschreibung der Karolingerzeit. Das starke Emporstreben des karolingischen Hauses, die Festigung und Erweiterung des Frankenreiches, die großen Taten der Könige, die wieder die Phantasie erfüllten, das alles hätte zweifellos allein schon genügt, die Geschichtschreibung wiederzubeleben. Die plötzlich und unverhofft aufbrechende Blüte der Karolingischen Renaissance erklärt sich jedoch auch durch das Einwirken einer Reihe von anderen Faktoren.

So hatte z.B. die Kirchenreform des Bonifazius (um 673-755) starken Einfluss auf die ostgermanischen Gebiete und bereitete die Einheit der abendländischen Kirche unter päpstlicher Autorität vor, die auch nach der politischen Spaltung des Frankenreiches durch den Vertrag von Verdun (843) mehr als alles andere das Zusammengehörigkeitsgefühl und das Bewußtsein gemeinsamen geistigen Schaffens lebendig erhielt. Indem das Reich Karls des Großen die Herrschaft und seinen Einfluß nach allen Seiten ausdehnte, sog es die geistigen Kräfte in sich auf, die in den anderen germanischen und romanischen Ländern vorhanden waren. Dieser Zuwachs summierte sich nicht nur, sondern steigerte sich durch die gegenseitige Befruchtung.

Angelsächsische und langobardische Einflüsse halten sich auf historiographischem Gebiet ziemlich die Wage. Die ersten wirkten schon seit zwei Generationen nachhaltig in den Persönlichkeiten der kirchlichen Apostel und Organisatoren, und wurden seit der Berufung Alkuins (781) verstärkt und systematisch im ganzen Reich verbreitet. Zunächst hatten Theologie und Philologie davon den unmittelbarsten Gewinn. Durch die Reinigung von Sprache und Schrift wurde jedoch ebenso das wichtigste Element für eine höhere Historiographie zurückgewonnen. Doch wirkte auch bei den angelsächsischen Kulturträgern der beherrschende Einfluß von Beda Venerabilis zusammen mit der konservativen Eigenart.

So begann man zuerst in den kirchlichen Kreisen, die Briefe bedeutender Männer, wie Bonifazius und Alkuin, nicht nur als Formmuster, sondern auch als Gegenstände der Pietät und als historische Denkmale in Sammlungen aufzubewahren. Anknüpfend etwa an Bedas Ostertafeln oder an seine kurze Chronik De temporibus verbreitete die sich unter dem Klerus das Bedürfnis und der Versuch, die Erlebnisse der Vergangenheit in fester chronologischer Übersicht aufzuzeichnen. So wurde das Gebiet der geistlichen Biographie besonders im östlichen Frankenreich zu dieser Zeit weitgehend von den Angelsachsen beherrscht... Weiterlesen.

Königtum[]

Die Karolinger begannen als austrasische Familie, die sich des Majordomats (s. Hausmaier) im Merowingerreich bemächtigte (687), das Amt zum Herrschaftsrecht entwickelte und schließlich die merowingische Dynastie entthronte. Zwei Dinge waren am Königtum der Karolinger besonders auffallend: einmal die Anknüpfung an germanische Verhältnisse, die in der späteren Merowingerzeit verwischt waren; und die kräftigere Aufnahme theokratischer Elemente.

Schon als Hausmaier machten die Karolinger die Jahresversammlungen des Volkes zu einer regelmäßigen Einrichtung des Verfassungslebens, sie stützten sich in allen wichtigen Maßnahmen auf die Mitwirkung der vornehmen Volkselemente, und ließen daher auch nach dem Jahre 751 trotz der Erblichkeit der Herrschaft eine Volksteilnahme beim Wechsel im Königtum bestehen: eine Wahl, wenn es galt - wie die Ordnungen von 806 und 817 wollten - unter mehreren Erbberechtigten einen zu bestimmen, oder eine öffentliche feierliche Einsetzung, wenn keine Auswahl zu treffen war.

Unter Pippin III. und Karl dem Großen aber wurden biblisch-christliche Vorstellungen, die schon unter den Merowingern gewirkt hatten, von bedeutsamem Einfluß. Salbung und Krönung (s. Königskrönung), die Einführung der Devotionsformel im Königstitel (s. Gottesgnadentum), die Insignien und Symbole der monarchischen Gewalt (s. Insignien) waren die äußerlichen Folgen dieser Einwirkungen, die sich in der gesamten Staatsverfassung, in den Aufgaben und Zielen des Königtums finden. Das abendländische Kaisertum Karls brachte also eine weitere Steigerung der theokratischen Mission des Königtums (s. Kaiser). [2]

Königstitel[]

Die älteren Karolinger führten, genau wie der merowingische König zuvor, den Titel "rex Francorum vir inluster". Nach der Eroberung des Langobardenreichs führte Karl der Große dann den Hinweis auf diese Gebiete ein: "rex Francorum et Langobardorum". Die karolingischen Könige des 9. Jhds., die deutschen seit dem 10. Jh. aber nannten sich gewöhnlich nur "rex", ohne des Volkes oder des Landes der Herrschaft zu gedenken, während sie von privater Seite oft als Könige der Franken oder auch Germaniens und dergl. bezeichnet wurden. [2]

Mitglieder[]

Handelspolitik der Karolinger[]

Unter unter der Herrschaft der Karolinger entwickelte sich auch das Handelswesen des Frühmittelalters im Gebiet des heutigen Deutschlands weiter. Ihre Eroberungen im germanischen Gebiet hatten für den Handel der östlichen Reichsteile wichtige Folgen, denn ihre Politik stellte ein gewaltig erweitertes Handelsverkehrsgebiet her. Die Unterwerfung Frieslands brachte das fränkische Reich in den Besitz der wichtigen Strommündungsgebiete und sicherte dem Rheinhandel seinen Lauf von den Alpen bis zur Nordseeküste. Die Eroberung Sachsen stellte die Einheit des gesamten rechtsrheinischen Verkehrsgebiets bis zur Elbe und Saale her und brachte das Reich den am Ostseeverkehr beteiligten Völkern nahe.

Auch verlieh die Vereinigung der Küsten von den Pyrenäen bis zur Mündung der Elbe und Eider dem fränkischen Reich gegenüber den britischen Inseln ein bedrohliches Übergewicht nicht zum wenigsten in Verkehrsangelegenheiten. An der Ostgrenze förderte bei den Slawen der Respekt vor der Macht des Reiches, sodann die Zerstörung des Awarenreiches den fränkischen Handel, während die Inkorporation des Langobardenreiches die Handelsverbindungen Mitteleuropas mit dem Orient, vor allem über Venedig, wesentlich erleichterte. Durch diese politische Entwicklung gewann die Kultur der romanischen Reichsteile einen stärkeren Einfluss auf die germanischen als früher. Der Höhepunkt der kommerziellen Entwicklung des Handels im germanischen Reichsteil lag in bezug auf Regsamkeit, Sicherheit und Energie des Verkehrs in der Regierungszeit Karls des Großen.

Die seit seinem Nachfolger beginnenden inneren Streitigkeiten und Reichsteilungen, der Zerfall des Reiches und die den Wohlstand gerade der verkehrsreicheren Landschaften zerrüttenden Angriffe der auswärtigen Feinde, besonders der Normannen und der Ungarn, wurden wieder Ursache eines neuen, wenn auch nur vorübergehenden Verfalls des Verkehrslebens. Die Quellen zur Geschichte des fränkisch-karolingischen Handels bezeugen eine mannigfache und rege Handelstätigkeit im Reiche und über dieses hinaus. Wichtig ist, daß sich in den germanischen Teilen des Reiches eine kräftige Belebung der Handelstätigkeit wahrnehmen läßt. Zum ersten Mal erscheint ein germanischer Stamm als Träger eines bedeutenden weitreichenden Handelsverkehrs: die Friesen. [3]

Verwandte Themen[]

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Quellen[]

  1. Wikipedia: Karolinger
  2. 2,0 2,1 Reallexikon der Germanischen Altertumskunde, Band 3. Johannes Hoops, 1918-1919. Art. König; S. 73, § 8+9.
  3. Reallexikon der Germanischen Altertumskunde, Band 2. Von Johannes Hoops, 1918—1919. S. 393 f.
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