Mittelalter Wiki
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Als Mark bezeichnete man in der Feldwirtschaft des Mittelalters an der Grenze gelegene Landesdistrikte. So war die Markung auch das Bestimmen der Grenzen. Beispiele hierfür sind die Mark Brandenburg, Altmark, Uckermark, in Italien die Mark Ancona, Bologna etc. Die Vorsteher der Mark hießen Markgraf.

Beschreibung[]

Als Mark galten auch geschlossene Distrikte meist unbebauten Landes, Wald, Weihe oder Weide, die als Reste von alten Ansiedelungen. Dabei wurden von den sich niederlassenden Gemeinden gewisse Strecken ungeteilt besessen, und befanden sich im Eigentum eines Vereines von Grundbesitzern (Markgenossenschaft, Märkerschaft) als moralische Person.

Die Markgenossenschaften bilden eine eigene Gemeinde, deren Vorsteher (Holzgraf) außer der Aufsicht meist zugleich entweder allein oder mit Zuziehung der Beisitzer in dem Markgericht (Märkerding) ein gewisses Richteramt ausübte, dafür aber auch hinsichtlich der Benutzung der Markt gewisse Vorrechte genoß. Über die Rechte der einzelnen Markgenossen (Einmärker, Erbexen) entschieden Markordnungen, die dort, wo die Marken als Bösche bezeichnet wurden (z.B. im Bergischen), auch Büschküren genannt werden.

Diese Rechte (Markgerechtigkeit) bestanden in Holzfällungs-, Weide-, Torfstich- u.a. Rechten und wurden entweder nach einer bestimmten Reihenfolge ausgeübt, oder so, daß jedem zur Markgenossenschaft gehörigen Gut ein gewisser Teil der Mark zur Benutzung zugewiesen war. Auch im letzteres Falle stand das Eigenthum der Mark, aber nicht den Einzelnen, sondern der Markgenossenschaft als moralischer Person zu. Die Stelle der Holzgrafen war häufig erblich bei gewissen Familien oder Gütern. Wurde dagegen der Graf durch Wahl bestimmt, so heißt die Mark eine Wahlmark.

Quellen[]

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