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Der Marktplatz war nicht nur das Zentrum des Lebens in den mittelalterlichen Städten, sondern auch der Mittelpunkt des Handels innerhalb der Stadtmauern.

Beschreibung[]

Ursprünglich wurden Märkte am Schnittpunkt von Handelsstraßen abgehalten. Mit der Entwicklung der Städte verlagerte sich das Marktgeschehen an einen zentralen Ort innerhalb der Stadt. Am Marktplatz stand der Pranger, auch wenn die Hinrichtungen selbst jenseits der Stadtmauer stattfanden.

Die Märkte dienten nicht nur dem Kauf und Verkauf, man traf auch Bekannte und tauschte Nachrichten aus. Er bot willkommene Abwechslung vom Alltag und erfreute sich als Treffpunkt und Kommunikationsort hoher Beliebtheit. Reisende Händler fanden sich hier ebenso ein wie sesshafte. Es gab auch Musikanten, die auf den Märkten auftraten und an festgelegten Tagen boten die Händler dort ihre Waren an. Auf dem Markt waren die begehrtesten Produkte die die Fernhändler mitbrachten: Stoffe, Bänder, Felle, Gewürze und Farbpulver.

Anlage[]

Die Einrichtungen eines Marktes kamen Orten verschiedenster Art zu, solchen, die noch das Gepräge der bäuerlichen Siedlung bewahrten, und anderen, die den gewerblichen und kaufmännischen Anstrich einer Stadt gewonnen hatten. Der Marktplatz wurde häufig auch außerhalb schon bestehender Siedlungen angelegt, und oft waren allein topographische Verhältnisse maßgebend. Manche Märkte wurden angelegt, ohne dass dabei zwischen Dorf- oder Stadtsiedlung unterschieden wurde.

Von den zahlreichen Märkten, die seit der fränkischen Zeit (5.-9. Jhd.), besonders aber seit der Ottonenzeit (10. Jhd.) entstanden, erfolgt nur ein Teil im Anschluss an vorhandene größere Siedlungen der älteren Zeit, viele standen nicht im Zusammenhang mit dauernden Wohnungsanlagen, und nur manche von diesen gaben zu neuen bedeutsamen Siedlungen Anregung. Zusammenfassend ist zu sagen: die Märkte wurden durchaus nicht immer in befestigten Ortschaften abgehalten. [1]

Markttag[]

Die Erlaubnis, einen Markt abhalten zu dürfen, war an ein Privileg geknüpft, das der Stadt in einem hoheitlichen Akt verliehen wurde. Im Sinne eines ungestörten und sicheren Ablaufs des Handels galt für den Markt eine eigene Rechtsordnung, die unter der Bezeichnung Marktfrieden eingeführt wurde. Am Markttag wurde oftmals Recht gesprochen und Urteile öffentlich vollstreckt.

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Quellen[]

Einzelnachweise[]

  1. Hoops, Johannes. Reallexikon der Germanischen Altertumskunde (RGA). 1. Auflage, 4 Bände. K. J. Trübner, Straßburg 1911-1919. Bd. IV, S. 246 f. (Stadtverfassung, § 6.)
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