Mittelalter Wiki
Advertisement
Mittelalter Wiki

Als Mißheirat bezeichnet man ständerechtliche Nachteile durch Eheschließung. Vor und während des Frühmittelalters waren hauptsächlich Ehen zwischen Freien und Unfreien verboten (siehe: Ehehindernisse) oder bewirkten zumindest, daß der freie Teil seine Freiheit einbüßte (Lex Salica 13, 9; 25, 5, 6). Die Lex Ribuaria kennt dagegen schon Ausnahmen, so daß die Ehegatten verschiedenen Standes sind.

Beschreibung

In der Folgezeit des Mittelalters gal als die Regel, daß zwar die freie Frau, die einen Unfreien heiratet, ihren freien Stand einbüßt, während der freie Mann, der eine Unfreie heiratet, seinen Stand behält, aber auch die Frau nicht in denselben hinaufzieht. Die Ehe ist also eine Ehe zwischen Ungenossen, eine Mißheirat, bei der die Frau zwar in der Munt des Mannes steht, aber nicht seine Genossin ist. Während bei der Ehe zwischen Standesgenossen die Kinder den Stand des Vaters teilten, galt für die Mißheirat in Deutschland im allgemeinen der Grundsatz, daß das Kind den Stand erhält, "in dem es geboren ist", also den Stand der Mutter, oder, was ja regelmäßig auf dasselbe hinauskommt, daß es "der ärgeren Hand folgt". In Nordeuropa dagegen galt als Regel, daß das Kind, und zwar nicht nur das eheliche, sondern auch das Kebskind, dem Stand des Vaters folgte.

Quellen

Einzelnachweise

Advertisement