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Priester (von griech. Presbyteros) sind die Verwalter eines religiösen Kultus, die berufsmäßigen Vollzieher gottesdienstlicher Handlungen, vornehmlich der mit den alten Religionen verbundenen Opfer. Ursprünglich war in diesem Sinn jedes Familienhaupt Priester des Hauses, wie der Fürst in der Gemeinde.

Geschichte[]

Bei den Griechen und Römern stand das Priestertum in enger Verbindung mit der Königswürde. Bei den Israeliten übte ursprünglich jeder Familienvater und später der Erstgeborne die priesterliche Tätigkeit aus. Alle heiligen Amtshandlungen mussten die Priester nüchtern im Zustand levitischer Reinheit verrichten. Deshalb durften sie keine Leiche, mit Ausnahme derer der nächsten Verwandten (vgl. 3. Mos. 21,1 ff.), berühren. Die Kleidung bestand aus einem Leibrock, Gürtel, Hüftkleid und Kopfbund aus seinem Leinen, zu den für den Hohenpriester noch Oberkleid, Efod, Brustschild, Stirnblech hinzukamen.

Germanische Priester[]

Den Germanen war ein in sich geschlossener Priesterstand als besondere Kaste, wie die Kelten in den Druiden hatten, unbekannt (vgl. Caesar Bell. gall. VI 21). Auch gibt es keine gemeingermanische Bezeichnung für die Leiter religiöser Handlungen. Vielmehr war das Oberhaupt der Familie, wie das der Gemeinde und des Staates, zur Verrichtung der sakralen Handlungen befugt.

Es finden sich jedoch schon in den ältesten Zeiten, als Vertreter und Berater der Häuptlinge und Fürsten, Priester als öffentliche Beamte, denen nicht nur der Opferdienst (ahd. pluostrari - 'Opferer'), die Funktion des Hüters des Heiligtums (ahd. harugari) und die Befragung des Orakels, sondern auch Rechtspflege und Strafvollzug sowie die Leitung der Thingversammlungen oblagen.

Diese letzteren Funktionen sind den Westgermanen als die wesentlichsten erschienen, daher bei ihnen der Priester Gesetzhüter (ahd. êwart) oder Gesetzsprecher (ahd. êsago, as. êosaga, afries. âsega) genannt wurde, während die Ostgermanen ihn als den Gottesdiener (got. gudja, anord. goði) bezeichneten. Dazu gehört auch das got. guþ, anord. goð - 'Götterbild', was eigentlich den Besitzer des Götterbildes bezeichnet.

Island[]

Eigentümliche Verhältnisse bildeten sich auf Island heraus, wo die Priesterwürde und zugleich die weltliche Obergewalt über die Gemeinde an den Besitz des Tempels geknüpft war. Der Besitzer des Eigentempels, der Gode, hatte also die priesterliche Gewalt. (s. Gode).

Skandinavien[]

In Norwegen liegen die priesterlichen Funktionen in den Händen des Königs oder seines Stellvertreters, des Hersen.

Geschichtliche Zeugnisse[]

Die geschichtlichen Zeugnisse über altgermanische Priester sind in südgermanischen Quellen ungemein spärlich. Einen chattischen Priester erwähnt Strabo (VII 1). Der römische Historiker Ammianus Marcellinus [1] berichtet über den burgundischen sinistus (d. h. 'der Älteste' [2]), von dem er sagt, dass er am höchsten dastehe und nicht, wie der König, einer Entfernung von seinem Amt unterworfen sei. Hieraus scheint man schließen zu müssen, daß man ältere, weise Männer zu Priestern nahm; sonst erfahren wir nichts über die Bedingungen, an die die Wahl des Priesters geknüpft war. Somit steht der Priester über dem König, was das Zeugnis des Arabers Ibn Dustah über den schwedischen Priester bestätigt [3].

Aufgaben und Tätigkeiten[]

Die Haupttätigkeit des Priesters war die Leitung des Genossenschaftsopfers. Hierbei hatte er das Opfertier zu schlachten, Götterbilder und Opferteilnehmer mit dessen Blut zu besprengen und dadurch eine Einheit zwischen der Gottheit und der Opfergemeinde herzustellen, das Opfermahl zu leiten und beim Minnetrunk das Horn auf die Gottheit zu leeren. Unter der Obhut des Priesters standen die heilige Stätte, das Götterbild, der Göttertempel (Germ. 40. 43) und die im Heiligtum niedergelegten heiligen Gegenstände (Germ. 7). Eine weitere Aufgabe des Priesters war die feierliche Eröffnung des Things; er gebot allgemeine Ruhe (Germ. XI: Silentium per sacerdotes imperatur [4]; hljóðs biðja in den nordischen Quellen) und damit den Thingfrieden in der Thinggemeinde.

Ferner hatte er die Pflicht, in Staatsangelegenheiten den Willen der Gottheit zu erkunden (Germ. 10); gleiches hatte er auch zu tun, wenn es galt, im Krieg jemanden zu bestrafen. Auf diese Tätigkeit des Priesters sind die Worte von Tacitus bezogen, wenn er sagt: "Uebrigens ist weder hinrichten noch fesseln, nicht einmal schlagen erlaubt, außer den Priestern: nicht eigentlich zur Strafe, noch aus Befehl des Führers, sondern weil gleichsam die Gottheit es gebietet, die sie unter den Kriegenden gegenwärtig glauben" (Germ. 7) [4]. In diesem Falle scheint der Priester also auch den Strafakt vollzogen zu haben.

Über eine besondere Priestertracht schweigen sowohl die süd- wie die nordgermanischen Quellen. Nur von dem Alcispriester der Nahanarvalen sagt Tacitus, daß er geschmückte Weibertracht trug (muliebri ornatu, Germ. 43 [4]). Dies muß auf das lose, bis zu den Füßen herabgehende Gewand gehen, das durch keinen Gurt gebunden, wie es bei der heiligen Opferhandlung bedingt war. Einen besonderen weiblichen Haarschmuck dabei anzunehmen, wie oft geschieht, kann aus der Stelle nicht erschlossen werden.

Sonstige[]

Priesterinnen[]

Auch Priesterinnen (anord. gydhjur, Sing. gydhja) gab es bei den Germanen, z.B. die von Tacitus erwähnte Veleda, die Priesterin des Freyr in Upsala etc. (s. Priesterin).

Christentum[]

Die Priestertradion der Karolingerzeit zeigt sich u.a. in den Buchmalereien, besonders in den Evangeliaren, dieser Periode. Das Meßgewand Planeta (bzw. Kasel) ist noch nicht auf beiden Seiten offen, wie es erst im 16. Jh. allgemein üblich wurde, sondern hing über beide Arme herab. Um den Hals und vorne war sie mit einer breiten Goldborte (aurifrisia) besetzt, darunter trug der Priester die Albe, darauf die herabhängende Stola und an dem linken Arme das Manipulum (bzw. Manipel).

Quellen[]

Einzelnachweise[]

  1. Wikipedia: Ammianus Marcellinus, (XXVIII 5 § 14)
  2. Grundriß der vergleichenden Grammatik der indogermanischen Sprachen (Internet Archive). Karl Brugmann. 1. Auflage. Strassburg, K. J. Trübner, 1906. Band II, S. 407
  3. Der Ursprung des russischen Staates: Drei Vorlesungen (Internet Archive). Vilhelm Thomsen, Ludwig Bornemann. F. A. Perthes, 1879. S. 27
  4. 4,0 4,1 4,2 Tacitus, De origine et situ Germanorum (Germania). Übersetzung "Die Germania des Tacitus"' (Wikisource). Anton Baumstark: Freiburg 1876.
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