Mittelalter Wiki
Advertisement
Mittelalter Wiki
Crystal keditbookmarks Dieser Artikel wurde am 25. März 2014 als Spotlight vorgestellt.

„Ein Fürst das Scepter nützlich führt, wenn wie ein Vater er regiert.“

Deutsches Sprichwort: Henisch, 1310, 9. [1]

Der Fürst, d.h. "der Vorderste, Erste, Oberste" (lat. princeps, frz. prince, ahd. furisto, engl. the first), war ursprünglich der höchste Adel bei den Germanen und wurde später im Mittelalter zum allgemeinen Titel eines gekrönten Hauptes, regierenden Herren oder Reichswürdenträgers (Herzogs, Pfalz-, Mark-, Landgrafen), ohne Rücksicht auf dessen anderweitige Unterscheidungswürde.

Beschreibung[]

"Fürst" war ebenso der Titel der deutschen Herrscher im Gegensatz zum Kaiser oder König und teilweise auch Gesamttitel aller herrschenden Adligen, die eine Stufe unter den Herzogen standen. [2]

Die römischen Quellen nennen den Vorsteher einer germanischen Hundertschaft lat. princeps. Die Bezeichnung dieser Hundertschaftsvorsteher wandelte sich im Laufe der Zeit zu "Fürsten". Im entstehenden Heiligen Römischen Reich des Frühmittelalters wurde der Titel princeps als allgemeiner Ausdruck vielen Würdenträgern beigelegt, die den vornehmsten Ständen angehörten:

So z.B. sämtlichen Bischöfen, den Reichsäbten und Reichsäbtissinnen dem Reichskanzler, wahrscheinlich auch dem Dompropst von Aachen als geistliche Fürsten, sowie den Herzögen, Markgrafen, Pfalzgrafen, Grafen und Burggrafen als weltliche Fürsten, unabhängig davon ob sie unmittelbar unter dem König standen oder einem andern Fürsten untergeordnet waren. Dieser Fürstenstand setzte den fränkischen Amtsadel fort jedoch wurde der Titel bei den weltlichen Fürsten zusätzlich auch vererbbar.

Hochmittelalter[]

Im Hochmittelalter begegnet ca. ab 1180 dann ein neuer Fürstenstand auf lehnsrechtlicher Grundlage: nur diejenigen galten noch als Fürsten, die mindestens eine Grafschaft unmittelbar vom König zu Lehen trugen und keine Lehnsmannen eines anderen weltlichen Fürsten waren. Gegen Ende des 12. Jh. bildete sich dann der sog. jüngere Reichsfürstenstand aus, dem die einfachen Grafen nicht mehr angehörten, sondern nur ein noch enger begrenzter Kreis bestimmter Familien, unter denen anfangs nicht einmal alle Markgrafen waren.

Auf den Reichstagen hatten diese Fürsten Sitz und persönliche Virilstimme und saßen auf der Fürstenbank. Sie unterschieden sich in geistliche Fürsten (Bischöfe und Äbte), die erst durch ihre Wahl diese Würde erhielten, und weltliche Fürsten, denen der Titel durch Geburtsrecht zustand. Zu ihren Vorrechten gehörte u.a. ein besonderer Gerichtsstand. Aus dem Kreis der Fürsten sonderten sich im 13. Jh. sieben der mächtigsten ab, die das Recht, den Kaiser zu wählen, erlangten; sie wurden Kurfürsten genannt und standen im Rang über den andern Fürsten, die somit von der zweiten zu der dritten Stelle im Reich herabsanken.

Der Titel "Fürst" wandelte sich also zu einer Benennung des Hochadels, der zwischen den Kurfürsten und Grafen stand, und die Herzöge, Markgrafen, Landgrafen, einige Burggrafen, einige vornehme mit der fürstlichen Würde versehene Geistliche, und die Fürsten im engsten Sinne einschloss. Dazu gehörten nicht nur die gefürsteten Grafen, Äbte und Prälaten, sondern auch später in der Renaissance auch jene Hochadelgeschlechter, die vom Kaisern noch recht neu mit einer fürstlichen Würde bekleidet wurden; wogegen die älteren fürstlichen Häuser sich lieber "Herzoge" nennen ließen.

Im Schwabenspiegel (Kap. 115) aus dem 13. Jh. wird der princeps und Furst durch "den Vordersten" erklärt, und hinzugefügt, daß er diese Benennung deswegen habe, weil er "der Vorderste an dem Lehen" sei, sein Lehen vom Kaiser und Reich empfing und nicht nur ein Afterlehensmann ist. Auf dieselbe Art wird ein Fürst bei den alten oberdeutschen Schriftstellern auch "Herosto" (von "her"; vgl. Hersir), als der Erste, princeps genannt.

Renaissance[]

Fürst im Harnisch Lucas Cranach d. Ä

Fürst im Harnisch (Lucas Cranach d. Ä., um 1514)

In der Renaissance zerfielen die weltlichen Fürstenhäuser in alte und neue: unter den "Alten Fürstenhäusern" verstand man jene, die vor dem Reichstag zu Augsburg von 1582 auf der Fürstenbank Sitz und Stimme hatten, unter den "Neuen Fürstenhäusern" die erst später vom Kaiser gefürsteten Familien. Letztere standen hinsichtlich der Ebenbürtigkeit den alten nach; der Unterschied wurde jedoch nach Aufhebung der früheren deutschen Reichsverfassung bedeutungslos.

Nordeuropa[]

In Nordeuropa war der Ausdruck "Fürst" in der einheimischen altnordischen Rechtssprache nicht geläufig, wenn auch das anord. fyrimaðr gelegentlich einen im Rang beschrieb, den ein vor anderen ausgezeichneter Mann innehatte. Mit einem zusammenfassenden Namen werden gewisse hohe Persönlichkeiten als anord. tignarmenn bezeichnet, d. h. als 'Männer von Hoheit', nämlich Könige, Jarle, Herzöge, ihr Titel war dabei ihr tignarnafn.

Der Ausdruck "Herr", der sich ursprünglich wohl auf die tignarmenn beschränkte, betraf später nicht bloß Fürsten, sondern auch den Adel, hohe Geistliche und a. m.. Im Schwedischen Sprachraum entsprach dem Rang eines principes als "der Erste" und "Vorderste" der Förste, im Dänischen der Fyrste.

Verwandte Themen[]

Navigation Ständegesellschaft
Ständeordnung (Hauptartikel)  •  Gesellschaft  •  Adel  •  Bauern  •  Beamte  •  Bürgertum  •  Freigelassene  •  Freisassen  •  Fürst  •  Gefolgsleute  •  Halbfreie  •  Herzog  •  Hintersassen  •  Hörige  •  Jarl  •  Kaiser  •  Klerus  •  König  •  Leibeigene  •  Lendirmenn  •  Ritter  •  Sklaven  •  Unfreie  •  Vasall  •  Zensuale
Kategorien: Adel  •  Adelsgeschlecht‎er‎  •  Bauern  •  Beamte  •  Berufe‎  • Bürger und Städte  •  Klerus  •  Rittertum
Hauptkategorie:Stände  •  Kategorie:Staatswesen

Quellen[]

Einzelnachweise[]

  1. Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 1. Leipzig 1867.
  2. Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 823.
Advertisement