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Als Totengabe bezeichnet man die Sitte, dem Toten für den Gebrauch im Jenseits einen Teil seiner Habe ins Grab oder auf den Scheiterhaufen mitzugeben (s.a. Grabbeigaben).

Beschreibung[]

Historische Berichte sowie Grabfunde zeigen, dass die Germanen ebenso wie die übrigen indogermanischen Völker diese Sitte der Grabbeigaben kannten. Die so mitgegebenen Gegenstände bezeichnet man als den „Totenteil“. Einige Forscher sprechen auch vom sog. „Freiteil“. [1]

Der Bericht eines arabischen Schriftstellers des 10. Jhds. spricht davon, dass dieser Totenteil ein Drittel der Habe des Verstorben war, jedoch wird dieser Umstand nur durch diese eine Quelle bezeugt, der sich allerdings wohl kaum auf germanische Verhältnisse bezieht.

Sowohl die historischen Nachrichten wie auch die Grabfunde zeigen, dass diese Totengabe nicht eine derartige Quote betrug und im Wesentlichen nur aus den zum unmittelbaren Gebrauch dienenden Gegenständen, aus der Kleidung, den Waffen und vor allem dem Streitross bestand. Reste dieser alten Sitte erhielten sich noch lange in Bestattungsgebräuchen, vor allem in der allgemein verbreiteten und noch bis in die Neuzeit in Niedersachsen vorkommenden Sitte, dem Sarge des Toten das „Leichenpferd“ folgen zu lassen. Die besondere Erbfolge des Heergewätes ist wahrscheinlich aus dieser alten Sitte zu erklären. Dagegen ist ein Zusammenhang mit dem Freiteil nicht anzunehmen.

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Quellen[]

Einzelnachweise[]

  1. Heinrich Brunner. Der Totenteil in germanischen Rechten in Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung. (ZSavStRg XIX 1898, Germ. Abt., S. 107 ff.)
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