Mittelalter Wiki
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Der Tribun (lat. tribunus) war bei den Römern ursprünglich der Vorsteher einer Tribus. [1] Später wurde der Name auch auf andere Beamte übertragen. Ihr Amt hieß Tribunat. [2]

Beschreibung[]

Der Amtsname des Tribunus ist römischen Ursprungs und stammt von militärischen Befehlshabern der späteren Kaiserzeit.

In der merowingischen Zeit fand er dann eine andere Bedeutung. Allerdings dürften die vielfachen Amtsstellungen, in denen merowingische Tribuni begegnen, kaum mit ein und demselben Amt in Verbindung zu bringen sein. Schriftsteller gebrauchten wohl nicht selten den Begriff Tribunus nach frei gewählter Analogie mit dem Römischen, gleichsam untechnisch. Dazu mag auch von vornherein der Name in verschiedenen Gebieten und für mannigfache Verhältnisse wechselnd angewendet worden sein. Insgesamt aber war der Tribunus ein Beamter, dem die Reichsverfassung, wenigstens in manchen Teilen des Reiches, eine ganz bestimmte Stelle angewiesen hatte.

Ein Traktat über romanisch fränkisches Ämterwesen [3] stellt den tribunus qui super duos vel tres pagos vel super mille über den centurio qui super centum est, stellt ihn aber unter den Vikar des Grafen und den Grafen, der an der Spitze einer civitas oder über eine (ungenannte) Vielheit von Tausenden steht.

Damit stimmt eine ahd. Glosse überein, die ihn als 'Vertreter von Tausend' charakterisiert, während eine andere ihn mit dem Schultheißen identifiziert und unter den Grafen, aber über den Centurio und den Villicus stellt. Der Tribunus galt demnach wohl in romanischen Gebieten des fränkische Reichs als Provinzialbeamter, vielleicht als Vorsteher jener Unterbezirke der Grafschaften, die in karolingischer Zeit als Vikarien begegnen, in alamannischen Gebieten aber als der von den Romanen Tribunus genannte Schultheiß.

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Quellen[]

Einzelnachweise[]

  1. Herders Conversations-Lexikon (auf Zeno.Org). 1. Auflage. Freiburg im Breisgau 1854–1857. Bd. V, S. 514 (Tribun).
  2. Pierer's Universal-Lexikon (auf Zeno.Org). 4. Auflage 1857-1865. Altenburg, 1860. Bd. 17, S. 801-803 (Tribunen).
  3. Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Germanistische Abteilung. Weimar 1880 ff. Band 29, S. 248, 250.
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